Rechtsanspruch auf Zuflucht

03.12.2009 | Soziale Arbeit

Die Frauenhauskoordinierung verlangt von Bund und Ländern eine zuverlässige Finanzierung für die bundesweit rund 360 Frauenhäuser.

Zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November erteilte die Vorstandvorsitzende der Frauenhauskoordinierung, Gabriele Glorius, der Finanzierung über einzelfallbezogene Tagessätze eine deutliche Absage. Statt dessen müsse es für die Frauenhäuser und Frauenunterstützungseinrichtungen endlich Planungssicherheit geben. „Wir brauchen dringend einen Rechtsanspruch auf Schutz und Zuflucht sowie Beratung und Unterstützung für Opfer häuslicher Gewalt", unterstrich Glorius.

Abschreckungseffekt durch Tagessatzfinanzierung

Auch Viktoria Nawrath, Geschäftsführerin der Frauenhauskoordinierung, sieht die Tagessatzfinanzierung kritisch: Dieses derzeit übliche Verfahren habe einen „regelrechten Abschreckungseffekt und beeinträchtigt massiv die Chancen von Frauen, ihren gewalttätigen Partner zu verlassen und eine gewaltfreie Lebensperspektive für sich und ihre Kinder aufzubauen". Etwa 40.000 Frauen und Kinder suchen jährlich Schutz im Frauenhaus. Mehr als 90 Prozent von ihnen sind im "erwerbsfähigen" Alter und fallen damit in den Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches II, welches die Grundsicherung für Arbeitsuchende regelt und als Finanzierungsgrundlage für den Frauenhausaufenthalt dient. "Das bedeutet die aufwendige Überprüfung von Erwerbsfähigkeit und Hilfsbedürftigkeit der Frauen sowie eine mögliche Anrechnung von Erspartem", bemängelt Glorius. Häufig drohe Frauen mit geringem Verdienst sogar die Verschuldung, wenn sie selbst zur Finanzierung ihres Aufenthalts im Frauenhaus herangezogen würden. DF erneuert Forderung nach verlässlicher Finanzierung Der Deutsche Frauenrat fordert seit 1990 von der Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass eine angemessene und verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen, Notrufe und Beratungsstellen geschaffen wird, die dem Verfassungsgebot der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet Rechnung trägt. Diese Forderung wurde von der Mitgliederversammlung 2009 des DF bestätigt. Der Verein Frauenhauskoordinierung e.V. ist ein Zusammenschluss der Bundesverbände der Arbeiterwohlfahrt, des Caritasverbandes, des Diakonischen Werks, des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und des Sozialdienstes katholischer Frauen zusammen. Angeschlossen haben sich weitere Frauenhäuser in freier Trägerschaft.

Weitere Informationen www.frauenhauskoordinierung.de


Quelle: DF-Newsletter, AutorIn: Nathalie Sopacua, http://www.frauenrat.de/deutsch/infopool/informationen/informationdetail/back/11/article/-4a06ea1531.html