Qualitätsgrundsätzen in der Pflege - Leistungserbringerverbände erwarten Einigung am Montag, den 31.08.2009

30.08.2009 | Soziale Arbeit

Die neuen Vereinbarungen bilden die konzeptionellen Grundlagen für die Qualität und schaffen neben den Transparenzvereinbarungen für die Qualitätsprüfungen, die erforderliche Handlungssicherheit für alle Beteiligten.

Wie mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart, steht für Montag, den 31.08.2009, die entscheidende Verhandlung zu den Maßstäben und Grundsätzen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität nach § 113 SGB XI an. Trotz schwieriger und langwieriger Diskussionen gehen die Leistungserbringerverbände zuversichtlich davon aus, sich mit dem GKV-Spitzenverband und den kommunalen Spitzenverbänden zu vereinbaren. Hierfür haben die Leistungserbringerverbände auf ihrer Seite die Weichen gestellt und mit weitgehenden Kompromissen gegenüber den Leistungsträgern die gemeinsamen Positionen in die Erarbeitung eingebracht. Die Vereinbarungen zu den Maßstäben und Grundsätzen zur Weiterentwicklung der Pflegequalität lösen, entsprechend dem Willen des Gesetzgebers, die bisher geltenden Grundsätze und Maßstäbe nach § 80 SGB XI alt ab. Die neuen Vereinbarungen bilden die konzeptionellen Grundlagen für die Qualität und schaffen neben den Transparenzvereinbarungen für die Qualitätsprüfungen, die erforderliche Handlungssicherheit für alle Beteiligten.   Ansprechpartner:
Claus Bölicke (AWO), Tel.: 030 / 26309 161
bpa: Bernd Tews, Tel.: 030 / 30878860

Quelle: Pressemitteilung des AWO-Bundesverbands e.V., vom 28.08.2009, URL: http://www.awo.org/index.php?id=newsdetails&tx_ttnews%5Btt_news%5D=142&tx_ttnews%5BbackPid%5D=45&cHash=815ea33505 (Aufruf am 30.08.2009)