Neues zur Patientenverfügung

22.06.2009 | Soziale Arbeit

Schriftlich abgefasste Patientenverfügungen werden gesetzlich verbindlich und gelten gemäß dem beschlossenen Gesetz für alle Krankheitsphasen.

Schriftlich abgefasste Patientenverfügungen werden gesetzlich verbindlich und gelten für alle Krankheitsphasen, beschloss die Mehrheit des Bundestages in einer namentlichen Abstimmung am 18. Juni 2009.

Nach vier Jahren Diskussion erhielt in dritter Lesung der Gesetzentwurf der Abgeordneten Joachim Stünker, Michael Kauch, Dr. Lukrezia Jochimsen und weiterer Abgeordneter - "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts" (Drs: 16/8442) mit 318 Ja-Stimmen (232 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen) bei der 5. Abstimmung in der gestrigen Bundestagsitzung die Mehrheit und setzte sich damit gegenüber den konkurrierenden Entwürfen durch. Der Fraktionszwang war bei der Abstimmung aufgehoben.

Schriftlich abgefasste Patientenverfügungen werden damit gesetzlich verbindlich und gelten gemäß dem beschlossenen Gesetz für alle Krankheitsphasen.

Weitere Informationen sowie die den Text des Gesetzentwurfs finden Sie auf der Homepage des Paritätischen, Rubrik „Fachinformationen:    

http://www.der-paritaetische.de/informationen-der-fachbereiche/


Quelle: Der Paritätische Gesamtverband, Fachinformationen, vom 19.06.2009, Autor: Eberhard Ewers