Krankenversicherungen 2009: Viele Neuerungen

13.01.2009 | Soziale Arbeit

Broschüre der Verbraucherzentralen informiert

Mit Beginn des neuen Jahres sind bei den Krankenversicherungen viele Änderungen in Kraft getreten. Eine aktuelle Broschüre der Verbraucherzentralen informiert über die Auswirkungen für Verbraucher und gibt wertvolle Tipps. Von Bedeutung sind dabei für Privatversicherte das Wechselrecht zu anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen, die allgemeine Versicherungspflicht und der einheitliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Informationsbroschüre „Krankenversicherungen – Was ändert sich ab Januar 2009“ ist in allen Beratungsstellen kostenfrei erhältlich.

Private Krankenversicherung: Besonders für Privatversicherte bringt der Jahreswechsel zahlreiche Änderungen. Sie können erstmals ihren Versicherungsanbieter wechseln, ohne dass ihnen dabei sämtliche Altersrückstellungen verloren gehen. Für den Wechsel ist eine Frist bis zum 30. Juni dieses Jahres zu beachten. Versicherte sollten prüfen, ob ein Wechsel für sie Vorteile verspricht. Neu ist auch der Basistarif, dessen Leistungen gegenüber dem bisherigen Standardtarif ausgeweitet wurden und dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Versicherungspflicht: Seit Jahresbeginn besteht ferner für alle Bürger eine umfassende Versicherungs- und Beitragspflicht. Jeder, der nicht versichert ist und sich nicht gesetzlich versichern kann, sollte sich jetzt privat versichern. Wer dies erst später tut, muss Beiträge nachzahlen und Säumniszuschläge entrichten.

Gesundheitsfonds: In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ab dem 1. Januar 2009 ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent. Krankenkassen werden finanzielle Mittel aus einem Gesundheitsfonds zugewiesen. Reicht dieses Geld nicht aus, können die Kassen einen Zusatzbeitrag erheben.

Dieser ist begrenzt auf maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Auch ein Pauschalbeitrag von bis zu acht Euro ist möglich. Den Zusatzbeitrag tragen alleine die Versicherten. Eine Beteiligung der Arbeitgeber ist nicht vorgesehen. Versicherte haben ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn ihre Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt.

Die Broschüre steht auch zum Download auf der Internetseite www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/Krankenversicherung  zur Verfügung.

Persönliche Beratungen bieten die Beratungsstellen Aurich, Celle, Emden, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Osterode, Stade, Wilhelmshaven und Wolfsburg. Anmeldungen unter Tel. (05 11) 9 11 96-0, Montag bis Donnerstag, 9 bis 17 Uhr, Freitag 9 bis 14 Uhr oder direkt vor Ort in der Beratungsstelle.

Telefonische Beratung gibt es zum Thema auch am Verbrauchertelefon unter

09001 79 79-07 montags von 10 bis 12 Uhr für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend.


Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen