Grundsätze für gute Unternehmensführung: Public Corporate Governance Kodex”

02.07.2009 | Soziale Arbeit

Der Kodex für bundeseigene Unternehmen umfasst Haftungsregelung für Geschäftsleitung und Aufsichtsrat sowie angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling seitens der Geschäftsleitung. Bürgerinnen und Bürger sollen erfahren, was mit Ihren Steuergeldern passiert.

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte sollen ihre Unternehmen verantwortlich und langfristig orientiert lenken. Mit einem neuen Kodex gibt die Bundesregierung bundeseigenen Unternehmen dafür eine Richtschnur an die Hand.

Der "Public Corporate Governance Kodex" ist das Kernelement der vom Kabinett verabschiedeten "Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes". 

Der Kodex richtet sich in erster Linie an nicht-börsennotierte private Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist. Zu diesen Unternehmen gehören unter anderem die Deutsche Bahn AG, die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und die Wismuth GmbH Chemnitz.  

Verantwortung klar benennen

Der Bund gibt Empfehlungen und Anregungen, um die Verantwortungsbereiche von Vorständen, Aufsichtsräten und Anteilseignern genauer zu benennen.

Dazu gehören unter anderem die Haftungsregelung für Geschäftsleitung und Aufsichtsrat. Auch ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling seitens Geschäftsleitung gehört dazu. Die Aufsichts- oder Verwaltungsräte sollen regelmäßig die Qualität und Effizienz ihrer Tätigkeit überprüfen.

Vorstandsvergütungen langfristig ausrichten

Eine wichtige Rolle spielen Regelungen für die angemessene Vergütung von Geschäftsführungsmitgliedern. Der Kodex greift dazu die vom Bundestag am 18. Juni verabschiedete Neuregelung für Managergehälter auf. So ist die Vergütung von Mitgliedern der Geschäftsleitung in den Anstellungsverträgen zweifelsfrei festzulegen. Sie soll sich am nachhaltigen Unternehmenserfolg orientieren. 

Bei einer verschlechterten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ist  auch eine Herabsetzung der Vergütung möglich. Beendet ein Mitglied der Geschäftsleitung seine Tätigkeit vorzeitig, so soll die Abfindungszahlung in der Regel zwei Jahresvergütungen nicht übersteigen.

Strenger als der Kodex für börsennotierte Aktiengesellschaften

Der Bund orientiert sich mit dem "Public Kodex" an den Standards des "Deutschen Corporate Governance Kodex" für börsennotierte Aktiengesellschaften. Der Bund will bei "seinen" Unternehmen mit gutem Beispiel vorangehen. Er fasst seinen neuen Kodex teilweise sogar strikter.

Er empfiehlt unter anderem, dass Unternehmen keine Kredite an Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsmitglieder sowie an deren Angehörige vergeben. Dies soll schon im

Vorfeld mögliche Interessenkonflikte vermeiden.

Vertrauen stärken

Die Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung müssen in einem jährlich zu veröffentlichenden Corporate Governance Bericht erklären, warum sie gegebenenfalls von den Empfehlungen des Kodex abgewichen sind. Die Finanzkrise macht besonders deutlich, wie wichtig solche Leitlinien für ein glaubwürdiges und langfristig erfolgreiches Wirtschaften sind. Unternehmen, an denen die Bunderepublik Deutschland maßgeblich beteiligt ist, sind besonders zur Transparenz verpflichtet. Denn Bürgerinnen und Bürger sollen erfahren, was mit Ihren Steuergeldern passiert.


Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, "REGIERUNGonline " - Wissen aus erster Hand, Bereich Wirtschaft, Mitteilung vom 01.07.2009, http://www.bundesregierung.de