Europawahl am 7. Juni 2009

04.05.2009 | Soziale Arbeit

Vom 4. bis 7. Juni 2009 wählen ca. 375 Mio. Wahlberechtigte in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Vertreter dieser Staaten in das Europäische Parlament. Von den 736 Sitzen des Parlaments entfallen 99 auf Deutschland.

Wahlzeit am Sonntag, dem 7. Juni 2009

In den Wahllokalen kann in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr gewählt werden.

89 cm langer Stimmzettel

Für die Europawahl gibt es einen landeseinheitlichen Stimmzettel mit den 31 in Baden-Württemberg zur Wahl zugelassenen Parteien. Diese haben insgesamt 855 Bewerber nominiert, davon wohnen 118 im Land. Ein Verzeichnis der Bewerber aus Baden-Württemberg wird in das Internetangebot des Innenministeriums eingestellt. Auf dem Stimmzettel sind die ersten zehn Bewerber jeder Partei aufgeführt.

Wahlrecht der Unionsbürger

Auch die hier lebenden Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) sind prinzipiell wie in Deutschland lebende Deutsche bei der Wahl der deutschen Abgeordneten für das Europäische Parlament wahlberechtigt. Jeder Unionsbürger kann frei entscheiden, ob er sich in der Bundesrepublik Deutschland oder in seinem Herkunftsland an der Europawahl 2009 beteiligt. Eine mehrfache Wahlteilnahme ist aber unzulässig. Die zur Wahlteilnahme in der Bundesrepublik Deutschland erforderliche Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt auf Grund eines früheren oder aktuellen Antrags des Unionsbürgers.

Die Gemeinde trägt die wahlberechtigten Unionsbürger von Amts wegen in das Wähler-verzeichnis ein, wenn sie bei der letzten Europawahl auf ihren Antrag hin in ein deutsches Wählerverzeichnis eingetragen wurden und sie ohne Wegzug ins Ausland am 3. Mai 2009 bei der Meldebehörde gemeldet sind. Die von Amts wegen einzutragenden Unionsbürger erhalten wie alle anderen Wahlberechtigten automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Möchte ein von Amts wegen eingetragener Unionsbürger nicht in Baden-Württemberg, sondern in seinem Herkunftsland wählen, hat er spätestens bis zum 17. Mai 2009 bei der Gemeinde zu beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Unionsbürger, die nicht von Amts wegen eingetragen werden, aber bei der Europawahl hier wählen wollen, müssen bei ihrer Gemeinde bis spätestens 17. Mai 2009 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Bei den Gemeinden sind mehrsprachige Mustertexte und Faltblätter zur Information der Unionsbürger über die Einzelheiten des Wahlrechts erhältlich. Die Gemeinden halten auch Antragsformulare bereit.

Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme

Mit der Stimme ist die Partei zu kennzeichnen, die gewählt wird. Die Wählerstimme ist eine Listenstimme; die Europawahl ist in Deutschland eine Verhältniswahl nach Listen. Die Wahlvorschläge dürfen nicht verändert werden, wie beispielsweise Namen durchstreichen oder hinzufügen, die Reihenfolge der Bewerber ändern, Zusätze oder Vorbehalte einfügen. Es darf auch nicht ein Teil des Stimmzettels abgetrennt werden. Das alles würde die Stimme ungültig machen.

Keine Wahlumschläge bei der Urnenwahl

Wie bereits bei der letzten Europawahl und anders als bei den Kommunalwahlen gibt es für die Stimmabgabe im Wahllokal keinen Wahlumschlag. Die Wahlberechtigten haben den Stimmzettel, bevor sie die Wahlkabine verlassen, so zu falten, dass Außenstehende nicht erkennen können, wie gewählt wurde, und die gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne zu werfen. Bei der Briefwahl ist dagegen weiterhin der Stimmzettel in den blauen Wahlumschlag zu stecken.

Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik

In Baden-Württemberg wird in Urnen- und Briefwahlbezirken von 134 Gemeinden eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Die dort verwendeten Stimmzettel mit Kennzeichnungen des Geschlechts und fünf Altersgruppen sind gesetzlich vorgeschrieben und verletzen nicht das Wahlgeheimnis.

Mit Schablonen können Blinden und Sehbehinderte ohne fremde Hilfe wählen

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Ost-Baden-Württemberg e.V. bietet - wie bei den letzten Parlamentswahlen - blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten für die Wahl eine Stimmzettelschablone an. Wahlberechtigte können sich fernmündlich unter der Tel.Nr. 01805/666456 an die Selbsthilfegruppe wenden.

Ausübung der Briefwahl

Für die Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen kann die auszufüllende Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Auch ein elektronischer Antrag ist möglich, eine SMS reicht aber nicht aus. Wird der Antrag per Post an das Bürgermeisteramt versandt, ist er in einen Briefumschlag zu stecken, der zu frankieren ist.

Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag zum Ende der Wahlzeit um 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen zuständigen Stelle eingehen. Für den rechtzeitigen Eingang hat der Wähler selbst zu sorgen. Soll der Wahlbrief, der innerhalb der Bundesrepu-blik Deutschland bei einer Beförderung durch die Deutsche Post AG nicht frankiert zu werden braucht, durch die Post befördert werden, sollte er frühzeitig, möglichst nicht nach dem 4. Juni 2009 abgesandt oder bei Zweifeln an dem rechtzeitigen Eingang unmittelbar der zuständigen Stelle überbracht werden.

Wahlergebnisse am Wahltag

Mit den ersten Kreiswahlergebnissen wird gegen 20:00 Uhr, mit der Feststellung des vorläufigen Landesergebnisses wird gegen 22:30 Uhr gerechnet.

Erst wenn die Ergebnisse aus allen Bundesländern vorliegen, kann der Bundeswahlleiter das vorläufige Bundesergebnis mit der Sitzverteilung auf die Parteien und die gewählten Bewerber ermitteln und bekannt geben.


Quelle: Landesportal Baden-Württemberg