Die Sozialpsychiatrievereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband tritt rückwirkend zum 01.07.2009 in Kraft.

05.08.2009 | Soziale Arbeit

Die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung dient zur Förderung einer qualifizierten sozialpsychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung.

Auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist die Vereinbarung gemäß § 85 Abs. 2 Satz 4 und § 43a SGB V über besondere Maßnahmen zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen (Sozialpsychiatrie-Vereinbarung) veröffentlicht. Diese tritt zum 01.07.2009 rückwirkend in Kraft.

Die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung dient zur Förderung einer qualifizierten sozialpsychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Im Vordergrund steht hierbei der gezielte Ausbau solcher Behandlungsangebote, die für eine sinnvolle kontinuierliche Betreuung der betroffenen Patienten erforderlich sind.

Entsprechend der Ausführungen im "§ 1 Grundsatz" steht der gezielte Aufbau solcher Behandlungsangebote im Vordergrund, die für eine sinnvolle kontinuierliche Betreuung der betroffenen Patienten erforderlich sind und im Katalog der abrechnungsfähigen ärztlichen Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen jedoch nicht aufgeführt werden.

Laut § 7 Absatz 3 können vor dem 01.07.2009 auf Landesebene vereinbarte Verträge zur sozialpsychiatrischen Versorgung weiter gelten, wenn sich die Kassenärztliche Vereinigung und die Verbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich dafür aussprechen. Weiterhin werden in der Vereinbarung bzw. den dazugehörenden Anlagen u. a. Aussagen zur Vergütung, zur Anzahl der Behandlungsfälle, zum Antragsverfahren, zur Kooperation mit komplementären Berufen und zur Evaluation getroffen.

Weitere Informationen und Stellungnahmen:

·          Vorstand der Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Schreiben an die Ärzte vom 13.07.2009: „Neue bundeseinheitliche Sozialpsychiatrie-Vereinbarung ab 01.07.2009“

http://www.kvberlin.de/20praxis/80service/80rundschreiben/rs_090713_sozpsyvb_090701.pdf

(Aufruf am 05.08.2009)

·          Sozialpsychiatrievereinbarung

http://www.kvberlin.de/20praxis/60vertrag/10vertraege/sozialpsy/sozialpsychiatrie_090701.pdf

oder:

http://www.kvb.de/fileadmin/data/dokumente/4_Partner/Rechtsquellen/Rechtsquellen_Bund/RQ-Bund-Bundes-Sozialpsychiatrie-Vereinbarung-ab-01072009.pdf

·          KVB

http://www.kvb.de/


Quelle: Der Paritätische Gesamtverband, Kategorie: „Psychiatrie“, Autorin: Claudia Zinke, Information vom 05.08.2009, http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=22&tx_ttnews[tt_news]=2852&tx_ttnews[backPid]=131&cHash=1218991073 (Aufruf am 05.08.2009)