Die Patientenverfügung: Gesetzliche Neuregelungen zum 1. September 2009 im Betreuungsrecht

30.08.2009 | Soziale Arbeit

Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? Mit einer Patientenverfügung kannn jeder für klare Verhältnisse sorgen.

Patientenverfügung schafft Vertrauen

Viele fürchten Krankheit oder Pflegebedürftigkeit; sich eines Tages nicht mehr mitteilen zu können und fremdbestimmt Behandlungen ausgeliefert zu sein. Dank einer Neuerung im Betreuungsrecht kann nun jeder vorab klare Verhältnisse schaffen mit einer Patientenverfügung.
 
Jeder Erwachsene kann nun schriftlich festlegen, ob er bestimmte ärztliche Behandlungen zulässt, sollte er eines Tages nicht mehr einwilligungsfähig sein. Es steht ihm ebenso frei, sie zu untersagen. Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Hat der Patient die Fähigkeit zur Einwilligung verloren, prüft ein Betreuer, ob die damals getroffenen Festlegungen auf die aktuelle Sachlage zutreffen. Gegebenenfalls muss der Betreuer dem Willen des Betroffenen Geltung verschaffen.   Weitere Informationen und Downloads zum Thema finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministerium der Justiz: http://www.bmj.bund.de/  (Service, Publikationen, Patientenverfügung)  

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,