Bundesminister für Arbeit und Soziales Olaf Scholz stellt das Eckpunktepapier "Kompetenzen wahrnehmen, anerkennen und fördern" vor

08.07.2009 | Soziale Arbeit

Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse  stand im Mittelpunkt der Fachtagung "Brain Waste - Anerkennung gestalten"

Die erheblichen Probleme, die es bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse gibt, sind seid langem bekannt. Dennoch ist bisher wenig geschehen, um hier Abhilfe zu schaffen. Am Ende der Legislaturperiode hat nun der Bundesminister für Arbeit und Soziales ein Eckpunktepapier für ein bundesweites Anerkennungsgesetz vorgelegt, um zukünftig Anerkennungsverfahren zügig und transparent zu gestalten.   Alle Zuwanderer sollten künftig einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren und Bewertung der im Ausland erworbenen beruflichen und akademischen Abschlüsse erhalten. Dies umfasse auch Teilanerkennungen und bei Vergleichbarkeit mit inländischen Qualifikationen die volle Anerkennung. Wer sich um eine Anerkennung bemühe, solle binnen drei Monaten Klarheit darüber haben, welche Qualifikation wie anerkannt werden kann.   Schon heute leben viele Menschen im Land, der eine gesetzliche Änderung helfen wird: Rund 2,8 Mio. Migrantinnen und Migranten sind mit einem Berufsabschluss nach Deutschland zugewandert. Ungefähr 800.000 von ihnen sind Akademiker und rund 1,8 Mio. haben eine Lehre oder eine ähnliche berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen. Viele von ihnen arbeiten aufgrund einer fehlenden Anerkennung ihres Berufsabschlusses in Deutschland unterhalb ihres Qualifikationsniveaus.   Bestandteile des vorgeschlagenen Verfahrens sollen eine Bewertung der ausländischen Zertifikate, die individuelle Kompetenzfeststellung sowie die formale Anerkennung sein, verbunden mit der Förderung von ergänzenden Anpassungsqualifizierungen bei Teilanerkennung.   Begleitet werden sollte dieser Prozess durch eine individuelle Beratung und Coaching des Antragstellers. Der Bund sollte dabei für ein verbindliches System der Qualitätssicherung und den Aufbau eines einheitlichen statistischen Monitorings verantwortlich sein, um eine bundesweite Vereinheitlichung und Standardisierung der dezentralen Anerkennungspraxis zu gewährleisten.   Infos und Materialien zum Thema finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: http://www.bmas.de/coremedia/generator/33838/2009__06__18__eckpunktepapier__auslaendische__arbeitskraefte.html   Und unter der Rubrik: Soziales Europa und Internationales: http://www.bmas.de/portal/16702/startseite.html

Quelle: Der Paritätische Gesamtverband, Newsletter vom 07.07.2009, Autor: Harald Löhlein