Bürokratieabbau: Einfacher zu Wohngeld und Elterngeld

11.02.2009 | Soziale Arbeit

Kanzleramt und Normenkontrollrat geben Startschuss zu Pilotprojekten Gemeinsame Aktion von Bund, Ländern und Kommunen

Einfacher zum Wohngeld und zum Elterngeld mit diesen Zielen starten heute zwei Pilotprojekte zum Bürokratieabbau in ausgewählten Bundesländern und Kommunen.

Hierzu trafen sich Vertreter von Gemeinden, Landkreisen, Bundesländern und Bundesministerien heute mit Staatsminister Hermann Gröhe und Wolf-Michael Catenhusen, stellvertretender Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats.

Staatsminister Hermann Gröhe, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, sagte anlässlich der Auftaktveranstaltung: "Auch Bürgerinnen, Bürger und Verwaltung profitieren vom Bürokratieabbau: Wer einen Antrag stellt, möchte eine Leistung möglichst unkompliziert und schnell. Und wer den Antrag bearbeitet, braucht dafür alle erforderlichen Informationen. Diese Verfahren wollen wir untersuchen und verbessern. Ich bin sicher, dass das Standardkosten-Modell, das wir für die Wirtschaft angewandt haben, sich auch bei dieser Untersuchung bewährt."

Bundesregierung, Normenkontrollrat und Experten aus Ländern und Kommunen untersuchen an den Beispielen Elterngeld und Wohngeld gemeinsam, welche Belastungen die Antragsverfahren sowohl bei Bürgerinnen und Bürgern als auch bei der jeweiligen Behörde verursachen und wie sie verringert werden können. Das Statistische Bundesamt wird die bürokratischen Belastungen ermitteln.

Die gewonnenen Erkenntnisse können den Beteiligten Hinweise liefern, wo das Serviceangebot verbessert, das zugrunde liegende Recht vereinfacht und die Verfahren beschleunigt werden können: zum Beispiel durch vermehrten Einsatz von Online-Verfahren oder Verzicht auf umfangreiche Nachweise.

"Für den Normenkontrollrat bieten die Projekte die einmalige Chance, ebenenübergreifend alle Verantwortlichen an einen Tisch zu bekommen, um auf freiwilliger Basis nach bestmöglichen Lösungen zu suchen. Eine Vorgehensweise, die sich sicherlich auch in anderen Bereichen anbietet", betont Wolf-Michael Catenhusen als stellvertretender Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats.

An den Projekten beteiligen sich Städte und Landkreise aus Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und die entsprechenden Landesverwaltungen. Die Projektergebnisse werden im Sommer 2009 vorgelegt.

Hintergrund zu den Projekten:

In Deutschland werden jährlich rund 1,1 Millionen Erst-, Wiederholungs- und Änderungsanträge auf Wohngeld und rund 750.000 Anträge auf Elterngeld gestellt.

Bei den Pilotprojekten wird der Gesamtprozess von der Antragsstellung bis zur Bewilligung unter Berücksichtigung der bundesrechtlichen Vorgaben untersucht.

Dabei spielen auch Überschneidungen mit anderen Leistungen eine Rolle, so zum Beispiel der Zusammenhang zwischen Elterngeld und der Beantragung und Zahlung von Kindergeld.

Die Pilotprojekte bestehen aus folgenden Schritten:    

    * Feststellen der bestehenden Prozessabläufe (Gesetzgebung, Vollzugsverwaltung, Antragssteller).

    * Durchführung der Messungen nach dem Standardkosten-Modell in ausgewählten

           Kommunen (Antragsverfahren einschließlich des korrespondierenden

           Verwaltungsaufwands)

    * Rückkopplung der Erfahrungen der Kommunen und Länder mit den

      bundesrechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung bereits bestehender

      Vorschläge (alte und neue Rechtslage).

    * Identifizierung von Vereinfachungsmaßnahmen und Serviceverbesserungen im

      Verwaltungsvollzug unter Berücksichtigung bereits bestehender best practice

      Beispiele (z.B. bei Online-Verfahren).

    * Abschätzung und Bewertung der durch die Vereinfachungsmaßnahmen

      (Gesetzgebung, Vollzug, Serviceangebote) erwarteten Entlastungseffekte.

    * Umsetzung von Vereinfachungsvorschlägen durch Vollzugsänderung oder neue

      Serviceangebote (z.B. Einführung von IT-Verfahren, Vereinheitlichung von

      Antragsformularen)

Hintergrund des Programms

Die Bundesregierung hat sich mit ihrem Programm "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" das Ziel gesetzt, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung spürbar von Bürokratiekosten zu entlasten, die aus bundesrechtlichen Informationspflichten resultieren. Der Nationale Normenkontrollrat unterstützt die Bundesregierung bei diesem Vorhaben.

Kontakt Nationaler Normenkontrollrat:

Sekretariat

Willy-Brandt-Str. 1

10557 Berlin

Alwin Henter, Telefon: 030 18 400 - 1301 Petra Schön, Telefon: 030 18 400 - 1306 nkr@bk.bund.de < mailto:nkr@bk.bund.de >


Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung