Bleibebrecht verlängern - Caritas und Diakonie legen Erfahrungsbericht zur Altfallregelung vor

03.06.2009 | Soziale Arbeit

In dem Erfahrungsbericht "Kettenduldungen beenden - humanitäres Bleiberecht sichern", finden sich - belegt mit zahlreichen Einzelfallbeispielen - die Hauptkritikpunkte an den Altfallregelungen von November 2006 und August 2007.

Berlin, (DW EKD) - Caritas und Diakonie fordern Nachbesserungen beim Bleiberecht. In dem Erfahrungsbericht "Kettenduldungen beenden - humanitäres Bleiberecht sichern", der von beiden Wohlfahrtsverbänden herausgegeben wird, finden sich - belegt mit zahlreichen Einzelfallbeispielen - die Hauptkritikpunkte an den Altfallregelungen von November 2006 und August 2007.   „Eine Verlängerung der Regelungen ist dringend erforderlich, um weitere Kettenduldungen zu vermeiden“, fordern die Präsidenten des Deutschen Caritasverbandes und des Diakonischen Werkes, Peter Neher und Klaus-Dieter K. Kottnik. Von den rund 110.000 Menschen die Ende 2006 seit mindestens sechs Jahren mit einer Duldung in Deutschland lebten, hat nur etwa die Hälfte eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Viele Familien befürchten, wieder in die Duldung zurückzufallen oder sogar abgeschoben zu werden, wenn ihre Aufenthaltserlaubnis Ende 2009 ausläuft.   Die Voraussetzungen zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, wie beispielsweise die strengen Anforderungen an die eigenständige Lebensunterhaltssicherung, sind für viele der Betroffenen nicht erfüllbar. „Für diese Menschen muss eine angemessene humanitäre Lösung gefunden werden. Besonders für kinderreiche Familien oder Alleinerziehende sind die Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhaltes zu hoch“, so die beiden Präsidenten.   Kranken, traumatisierten, alten oder pflegebedürftigen Menschen muss auch ohne eigenständige Lebensunterhaltssicherung ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht gewährt werden, fordern die beiden christlichen Wohlfahrtsverbände. Personen, die in Deutschland integriert sind und denen daher die Ausreise nicht mehr zugemutet werden kann, sollten eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten.   Der Erfahrungsbericht zur Praxis der Bleiberechtregelungen ist im Internet abrufbar unter www.aktion-bleiberecht.de . Mit dem Thema Bleiberecht befasst sich heute auch der Innenausschuss des Deutschen Bundestages.   Für Rückfragen und weitere Informationen:
Ute Burbach-Tasso, kommissarische Pressesprecherin, Tel.: (030) 83001-130, E-Mail: pressestelle@diakonie.de

Quelle: Pressemitteilung - DW EKD