Bewertungssystematik für Darstellung der Qualität in der Pflege vereinbart

06.08.2009 | Soziale Arbeit

95 Prozent der Kriterien für den Transparenzbericht beziehen sich direkt auf die Qualität der Pflege und Betreuung der Bewohner .

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege berichtet am 03.08.2009:

„Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, der GKV-Spitzenverband und die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen haben am 11. November 2008 die Kriterien und die Bewertungssystematik zur Qualität der Pflegeheime nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI sowie am 17. Dezember 2008 eine ebensolche Regelung für die ambulante Pflege vereinbart.

Die Prüfung erfolgt in mehreren Themenbereichen. Ergänzt werden diese durch eine Befragung der Bewohner bzw. Kunden. Die Ergebnisse werden mit Schulnoten von sehr gut bis mangelhaft bewertet. Die Teilergebnisse fließen in eine Gesamtnote ein, wobei die Befragung der Bewohner bzw. Kunden separat ausgewiesen wird. Veröffentlicht werden diese künftig sowohl im Internet als auch an gut sichtbarer Stelle im Pflegeheim bzw. beim Pflegedienst.     Die so genannten Transparenzberichte basieren zu 85 Prozent auf dem Prüfkatalog des MDS, der seit Jahren für die Durchführung der Qualitätsprüfungen verwendet wird. Die Erweiterung dieses Kriterienkatalogs um Bereiche wie beispielsweise die Qualität des Essens oder die persönliche Gestaltung des Wohnraums im Heim sollen dazu beitragen, nicht ausschließlich medizinisch-pflegerischen Aspekte des Lebens im Heim zu überprüfen, sondern auch Lebensqualität abzubilden. Durch die Begutachtung und Befragung von Kunden und Bewohnern durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen werden Aspekte der Ergebnisqualität erhoben.

Der Vorwurf, schwarze Schafe unter den Pflegeheimen könnten durch gute Noten in der Strukturqualität, z.B. das Einhalten der Vorschriften für die Erste-Hilfe-Leistung, schlechte Leistungen in der Ergebnisqualität, z.B. unzureichende Ernährung der Heimbewohner reinwaschen, ist unzutreffend. 95 Prozent der Kriterien für den Transparenzbericht beziehen sich direkt auf die Qualität der Pflege und Betreuung der Bewohner. Nur fünf Prozent aller Fragen sind auf die Einhaltung von Vorschriften in Einrichtungen bezogen. Aufgrund dieser Systematik ist es im Bereich der Pflege und medizinischen Versorgung unmöglich, die Bewertung "mangelhaft" bei der Qualität in der Pflege durch ein "sehr gut" bei Fragen, die die Infrastruktur betreffen, auszugleichen.“   Weitere Informationen …zum Thema finden Sie auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege:   http://www.bagfw.de/?id=335&cid=104001003921 http://www.bagfw.de/

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, http://www.bagfw.de/?id=335&cid=104001003921 (Aufruf am 06.08.2009)