Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale

10.12.2008 | Soziale Arbeit

Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Finanzminister Willi Stächele: Bundesverfassungsgerichtsurteil wird ohne Wenn und Aber umgesetzt, so dass die Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich von voller Abzugsfähigkeit profitieren können

"Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Einschränkung der Pendlerpauschale in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig ist. Daher gilt die alte Pendlerpauschale vorläufig weiter. Das heißt, dass die Bürgerinnen und Bürger rückwirkend ab 1. Januar 2007 die Kosten für die Fahrt zur Arbeitsstelle bereits ab dem ersten Kilometer geltend machen können. Das Urteil wird von der Steuerverwaltung konsequent und zügig umgesetzt, so dass alle Steuerpflichtigen sobald als möglich davon profitieren können." Dies sagten Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Finanzminister Willi Stächele am Dienstag (9. Dezember 2008) in Stuttgart.

Die Einkommensteuerbescheide der Bürgerinnen und Bürger seien in dieser vom Verfassungsgericht entschiedenen Frage von der Steuerverwaltung offen gehalten worden. Daher würden alle Steuerpflichtigen mit entsprechenden Aufwendungen, unabhängig davon, ob sie einen entsprechenden Antrag gestellt hätten oder nicht, den steuerlichen Vorteil erlangen. "Damit haben wir sichergestellt, dass keinem Steuerpflichtigen die Pendlerpauschale verloren geht. Das Urteil wird bürgerfreundlich durch die Steuerverwaltung umgesetzt. Somit können wieder vom ersten Kilometer an 30 Cent je Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden", betonten der Ministerpräsident und der Finanzminis-ter.

In der November-Steuerschätzung habe das Land die Risiken aus dem Verfassungsgerichtsurteils bereits berücksichtigt. Daher ergeben sich im Haushaltsentwurf 2009 durch Steuermindereinnahmen aus dem Urteil keine Deckungslücken. "Hier zeigt sich, dass eine vorausschauende Finanzpolitik zwingend notwendig ist", sagten Ministerpräsident Oettinger und Finanzminister Stächele abschließend.


Quelle: Landesportal Baden-Württemberg