"Suchtprävention für Kinder und Jugendliche"

19.09.2008 | Soziale Arbeit

Vierter Bundeswettbewerb zur kommunalen Suchtprävention gestartet

Der Startschuss für die vierte Runde des Bundeswettbewerbs „Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention“ ist gefallen. Alle deutschen Städte, Landkreise und Gemeinden sind aufgerufen, bis zum 15. Januar 2009 ihre Wettbewerbsbeiträge zum Thema „Suchtprävention für Kinder und Jugendliche vor Ort“ einzureichen. Der Wettbewerb wird von der der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, mit Unterstützung der Kommunalen Spitzenverbände und der Spitzenverbände der Krankenkassen durchgeführt. Das Preisgeld beträgt insgesamt 70.000 €. Der Bundeswettbewerb wurde bereits 2001 ins Leben gerufen, um die Bedeutung der Suchtprävention auf kommunaler Ebene hervorzuheben und zu fördern.

Mit „Suchtprävention für Kinder und Jugendliche vor Ort“ stellt der neue Wettbewerb eine Thematik in den Mittelpunkt, auf die bereits ein großer Teil der suchtpräventiven Angebote in den Kommunen ausgerichtet ist. Dies nicht ohne Grund: Bereits im Kindes- und Jugendalter entstehen Einstellungen und Verhaltensweisen, die sich später als Suchtverhalten verfestigen können. Deshalb sollte Suchtprävention neben der Informationsvermittlung Kinder und Jugendliche vor allem in ihrer Lebenskompetenz und ihrem Selbstwertgefühl stärken und ihnen Alternativen zum Suchtmittelmissbrauch aufzeigen. Wenn junge Menschen gelernt haben, Alltagskonflikte zu bewältigen, Belastungen standzuhalten und Eigenverantwortung zu übernehmen sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sie zu Suchtmitteln als Strategie der Lebensbewältigung greifen. Bei diesem Prozess nehmen Erwachsene als Vorbilder eine wichtige Rolle ein.

“Städte, Landkreise und Gemeinden sind wichtige Kooperationspartner für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“, betont deren Direktorin Prof. Dr. Elisabeth Pott. „Ich freue mich deshalb, mit dem Wettbewerb einen Überblick über die kommunalen Aktivitäten und Maßnahmen zur Suchtprävention für Kinder und Jugendliche zu erhalten und damit über gelungene und erfolgreiche Ansätze, aber auch über den Bedarf vor Ort. Außerdem gewinnen wir sicherlich wertvolle Anregungen für die Weiterentwicklung der nationalen Präventionskampagnen der BZgA.“

Je früher junge Menschen Suchtstoffe wie Tabak, Alkohol oder Cannabis konsumieren, desto größer ist die Gefahr einer späteren Abhängigkeit. Deswegen will der Bundeswettbewerb gemeinsame Strategien aller Verantwortlichen sichten und bekannt machen. So können Wettbewerbsbeiträge zu spezifischen Suchtstoffen wie Alkohol, Tabak oder Cannabis, zu Suchtformen wie Spielsucht oder suchtsstoffübergreifende Beiträge eingereicht werden. Sie können auf spezifische Altersgruppen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sein, auf Suchtprävention für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien oder auf Kindergärten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Ausbildungsstätten etc. zielen. Außerdem können sie auf Probleme und Themen hoher Aktualität wie „Flatrate-Partys“, „Komatrinken“, Nichtraucherschutz etc. eingehen.

Alle deutschen Städte, Landkreise und Gemeinden sind zur Teilnahme an dem kommunalen Wettbewerb eingeladen. Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kommunalverbände sowie Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Aktivitäten Dritter, z.B. Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen, Betriebe oder private Initiativen, können nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.

Mit der Betreuung des Wettbewerbs ist das Deutsche Institut für Urbanistik beauftragt, das für die Laufzeit des Wettbewerbs ein Wettbewerbsbüro eingerichtet hat. Informationen zum Wettbewerb sowie die Bewerbungsunterlagen stehen im Internet unter www.kommunale-suchtpraevention.de  zur Verfügung, können aber auch direkt beim Wettbewerbsbüro angefordert werden: Deutsches Institut für Urbanistik, Wettbewerbsbüro Suchtprävention, Straße des 17. Juni 112, 10623, E-Mail: suchtpraevention@difu.de .

Einsendeschluss für die Wettbewerbsbeiträge ist der 15. Januar 2009. Eine von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung gemeinsam mit der BZgA berufene Jury bewertet die Wettbewerbsbeiträge und wählt die zu prämierenden Beiträge aus. Die Preisverleihung wird voraussichtlich am 29. Juni 2009 in Berlin stattfinden. Nach der Preisverleihung werden alle Wettbewerbsbeiträge sowie die Wettbewerbsdokumentation im Internetportal www.kommunale-suchtpraevention.de  veröffentlicht.


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Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)