REISEASSISTENTEN ALS BEGLEITPERSON FÜR ROLLSTUHLFAHRER

22.12.2008 | Soziale Arbeit

13 ausgebildete Reiseassistenten stehen ab sofort als Begleitpersonen für Urlaubsreisende mit Handicap zur Verfügung.

13 ausgebildete Reiseassistenten stehen ab sofort als Begleitpersonen für Urlaubsreisende mit Handicap zur Verfügung. In einer viertägigen Schulung beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. lernten die Teilnehmer die Handhabung eines Rollstuhls, Grundkenntnisse in der Pflegetechnik und alles über die verschiedenen Behinderungsarten. "Durch praktische Übungen haben ich hier vieles gelernt", sagte die Kursteilnehmerin Manuela Zürn (23). Sie darf sich jetzt Reiseassistentin nennen und kann im Bedarfsfall einem Rollstuhlfahrer auf seiner Urlaubsreise begleiten um je nach Hilfebedarf zu assistieren.

Seit 21 Jahren bildet der Verband diese Reiseassistenten aus. Die Anforderungen an die Qualifikation für eine Teilnahme an der Schulung sind klar formuliert: Mindestalter von 18 Jahren, Belastbarkeit, Flexibilität und eine soziale Veranlagung werden von den Kandidaten erwartet.

Wer das begehrte Zertifikat am Ende des letzten Ausbildungstages in den Händen hält, kann über den BSK als Begleitperson vermittelt werden. Die Vorteile für Menschen mit Körperbehinderung sind eindeutig und bedeuten Lebensqualität: Unabhängigkeit von der Familie oder Freunden und eine individuelle Reiseplanung.   Weitere Auskünfte erteilt der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. - BSK-Reiseservice
Postfach 20, 74236 Krautheim
Tel.  06294/4281-50, -51, Fax. 06294/4281-79
reiseservice@bsk-ev.org,  www.reisen-ohne-barrieren.eu

Quelle: Meine-Gesundheit.de