Pflegeberatung muss ganzheitlich ausgerichtet sein

13.08.2008 | Soziale Arbeit

DVSG-Konzept zur Pflegeberatung bietet einen Überblick über die umfassenden Aufgaben der Pflegestützpunkte und die hierfür notwendigen Kompetenzen

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen benötigen einen ganzheitlichen Ansatz, der ihre Situation in allen Facetten erfasst. Neben pflegerischen und medizinisch-therapeutischen Leistungen sind hier vor allem psychosoziale Beratung und Begleitung notwendig. Psychosoziale Faktoren sind für die Stabilität der individuellen Pflegesituation von entscheidender Bedeutung, um ein selbstbestimmtes Leben - auch bei eingetretener Pflegebedürftigkeit - führen zu können und damit die Lebensqualität zu erhalten oder wieder zu erlangen. Für die Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen (DVSG) ist die Beteiligung der Sozialen Arbeit an der Pflegeberatung unerlässlich. Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz definiert eine weit über das SGB XI hinausgehende Beratung und macht damit deutlich, dass eine rein auf Pflegeaspekte reduzierte Fokussierung den komplexen Lebenslagen der betroffenen Menschen nicht gerecht wird. Die DVSG hat nun ein entsprechendes Konzept vorgelegt, das alle notwendigen Aspekte der Pflegeberatung berücksichtigt.

„Das Ziel der Pflegereform, eine menschenwürdige Pflege vorzuhalten, die ein möglichst selbständiges Leben zum Ziel hat und dadurch auch mit dazu beiträgt, eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, erfordert ein vernetztes und interdisziplinäres Vorgehen in der Pflegeberatung“, betonte die 2. Vorsitzende der DVSG, Heike Ulrich, anlässlich der Veröffentlichung des Konzeptes. Bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zur Pflegeberatung in Pflegestützpunkten ist aus Sicht der DVSG ist eine stärkere Einbeziehung der Sozialen Arbeit erforderlich, sowohl auf der individuellen Ebene durch qualifizierte psychosoziale Beratung und Begleitung als auch auf Systemebene bei der Vernetzung und dem Fallmanagement. Insbesondere bei komplexen Bedarfslagen müssen alle im individuellen Fall notwendigen Leistungsbereiche (insbesondere Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe sowie Sozialhilfe) vernetzt und gebündelt vorgehalten werden. Soziale Arbeit leistet hier insbesondere auch einen unverzichtbaren Beitrag zur Umsetzung des Grundsatzes „Ambulant vor stationär“.

„Gerade Patientengruppen mit einem komplexen und vielschichtigen Hilfebedarf, wie Multiproblempatienten, Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, mit Migrationshintergrund, Suchtproblematik oder psychischer Erkrankung, benötigen flankierende soziale Maßnahmen zur Sicherung der häuslichen Versorgung und zur Herstellung oder Erhaltung der Compliance.“, so Heike Ulrich weiter.

Das Konzept ist abrufbar unter www.dvsg.org

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Ingo Müller-Baron

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Quelle: Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen (DVSG)