Neues BGH-Urteil stellt Mahnbescheide der Gasversorger in Frage

19.12.2008 | Soziale Arbeit

Verbraucherzentrale schaltet Hotline zum Energierecht

Zurzeit flattern vielen Verbrauchern Mahnungen, Anwaltsschreiben und Mahnbescheide ihres Gasversorgers ins Haus.

„Verbraucher, die Widerspruch gegen die überhöhten Gaspreise ihres Gasversorgers eingelegt und ihre Rechnungen entsprechend gekürzt haben, sollen sich insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen BGH-Entscheidung nicht einschüchtern lassen“, rät Juristin Karin Goldbeck von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der Bundesgerichtshof hat gestern erneut die Rechte der Gas-Sondervertrags-kunden gestärkt. Danach sind Preiserhöhungen ungültig, soweit sie sich nur auf die Änderung der Tarifpreise beziehen (BGH Urteil vom 17.12.2008, Az.: VIII ZR 274/06). Die Preisanpassungsklausel des beklagten Versorgers wurde deshalb für unwirksam erklärt. Nach Einschätzungen der Verbraucherzentrale versuchen viele Versorger noch auf die Schnelle – bevor weitere verbraucherfreundliche Urteile kommen – Gelder bis Ende des Jahres einzutreiben.

Die meisten Gaskunden in Niedersachsen dürften nach Auffassung von Karin Goldbeck Sondervertragskunden sein. Bei diesen Verträgen kann der Gasversorger die Preise nur erhöhen, wenn ein wirksames Preisanpassungsrecht vereinbart wurde – das dürfte in den meisten Fällen fehlen.

Die Abgrenzung zwischen Tarif- und Sondervertragskunden ist teilweise schwierig. So haben unter anderem das Oberlandesgericht Oldenburg und die Landgerichte Hannover (für EWE-Kunden) und Dortmund (für RWE-Kunden) diese Kunden als Sondervertragskunden eingestuft.

Auch für die Tarifkunden ist entgegen vieler Veröffentlichungen noch nicht alles verloren. Der Versorger muss gemäß § 315 BGB den Nachweis der Billigkeit der Erhöhung bringen. Karin Goldbeck: „Weitere BGH-Entscheidungen auch zur Abgrenzung Tarif- oder Sondervertragskunde stehen zudem noch aus“.

Hotline zum Energierecht:

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Gaskunden, die gerichtliche Mahnbescheide erhalten, sich umgehend beraten zu lassen. Um seine Rechte zu wahren, muss gegen gerichtliche Mahnscheide fristgerecht Widerspruch eingelegt werden. Zusätzlichen Rat und Hilfe gibt es deshalb für betroffene Gaskunden bei der Hotline Energierecht (05 11) 16 13 629 zum Normaltarif jeweils am Dienstag, 23.12.2008 von 12 bis 16 Uhr und Dienstag, 30.12.2008 von 12 bis 14 Uhr.

Ab 6. Januar 2009 wird die Energierechtshotline bis auf weiteres wieder dienstags zwischen 12 und 13 Uhr geschaltet sein.

Weitere Hilfe erhalten Verbraucher bei örtlichen Protestgruppen oder beim Bund der Energieverbraucher. Eine Liste aktueller Urteile gibt es im Internet unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/Urteile .


Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen