Förderprogramm des Bundes für betriebliche Kinderbetreuung wird erweitert

10.10.2008 | Soziale Arbeit

Allgemeiner redaktioneller Beitrag zur Änderung der Richtlinien

Die betrieblich unterstützte Kinderbetreuung in Deutschland wird für Eltern, Kinder und Unternehmen in Deutschland noch attraktiver. Am Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds können ab sofort alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe teilnehmen, die neue Betreuungsplätze für die Kleinkinder ihrer Beschäftigten schaffen. Außerdem unterstützt das Förderprogramm in Zukunft auch Hochschulen, die neue Betreuungsplätze für die Kinder ihrer Studierenden einrichten. Bisher war das Programm auf kleine und mittlere Unternehmen ausgerichtet.

Seit dem 1. August 2008 gibt es die ersten Gruppen aus Mitarbeiterkindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, die durch das Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung gefördert werden. Die Erfahrungen seit Start des Programms zeigen: Das Programm trifft eine weitgreifende Bewegung für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die auch bei Unternehmen Aktivitäten hervorruft.

Damit auch Beschäftigte größerer Unternehmen und Studierende mit Kind von betrieblich unterstützten Betreuungsangeboten profitieren können, sind kürzlich die Förderrichtlinien entsprechend angepasst worden. Am Förderprogramm können ab sofort alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe teilnehmen, die neue Betreuungsplätze für die Kleinkinder ihrer Beschäftigten schaffen. Außerdem unterstützt das Förderprogramm in Zukunft auch Hochschulen, die neue Betreuungsplätze für die Kinder ihrer Studierenden einrichten. Bisher war das Programm auf kleine und mittlere Unternehmen ausgerichtet. Ziel der Neuausrichtung ist es, mehr Beschäftigte und auch Studierende darin zu unterstützen, Familie und Beruf miteinander in Einklang zu bringen.

Mit der Anpassung der Förderbedingungen wird auf Nachfragen reagiert, die in den ersten Monaten der Laufzeit die mit der Programmumsetzung beauftragte Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung erreicht haben. Insbesondere das Engagement von größeren Krankenhäusern und von Hochschulen für die Kinderbetreuung konnte bisher zu wenig berücksichtigt werden.

Das Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung ergänzt seit Februar dieses Jahres einen Teilbereich der Ausbaustrategie von Bund, Ländern und Kommunen. Die betrieblich unterstützte Kinderbetreuung leistet einen bedeutenden Beitrag zur besseren Abstimmung von Betreuungszeiten der Kinder mit den Arbeits- bzw. Studienzeiten der Eltern. Nicht nur Familien, sondern auch Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen und natürlich die Unternehmen profitieren von dieser besonderen Form der Zusammenarbeit.

Bis 2011 stehen insgesamt 50 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.

Die Förderung ermöglicht die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in bestehenden oder neuen Einrichtungen. Das Programm finanziert 50 % der zuwendungsfähigen Betriebskosten bis maximal 6.000 Euro pro Platz und Jahr. Die Förderung ist als Anschubfinanzierung für die ersten zwei Jahre konzipiert und unterstützt die Einrichtung zukunftsorientierter Lösungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Antragsteller und Empfänger der Fördermittel sind die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen, mit denen die Unternehmen oder Hochschulen zur Schaffung der neuen Betreuungsplätze kooperieren oder die Unternehmen selbst.

Mehr Details zum Förderprogramm sind auf der Webseite www.erfolgsfaktor-familie.de zu finden. Unter der Rubrik „Betriebliche Kinderbetreuung“ wird umfassend über die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zum Förderprogramm informiert. Die Antragstellung für die Fördermittel erfolgt ebenfalls über diese Internetseite über ein Online-Verfahren.

Für weitere Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung steht die Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 0800 - 0000 945 (kostenlos) gern zur Verfügung.


Quelle: Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung