Ein Jahr Richtlinienumsetzungsgesetz - Böhmer zieht positive Bilanz

03.09.2008 | Soziale Arbeit

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes am 28. August 2007 zieht die Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Maria Böhmer, eine positive Zwischenbilanz der Neuregelungen.

Die Integrationskurse haben sich als wichtigstes Förderinstrument des Bundes bewährt. Die Zahl der freiwilligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer steigt. Damit ist ein wichtiger Schritt auch für eine nachholende Integration derjenigen Zuwanderinnen und Zuwanderer getan, die schon länger in Deutschland leben, erklärte Böhmer. Mit der novellierten Integrationskursverordnung vom Dezember 2007 sind die Integrationskurse verbessert worden: So wurde die Stundenzahl erhöht, die Möglichkeit einer Wiederholung geschaffen, die Vergütung der Lehrer-Stundensätze leicht angehoben, ein differenziertes Kursangebot realisiert und die Kinderbetreuung verbessert.

Die gesetzliche Bleiberechtsregelung greift, so die Staatsministerin weiter. Bis einschließlich März 2008 seien danach 19.031 Aufenthaltserlaubnisse erteilt worden sowie weitere 24.527 nach der Altfallregelung der Innenministerkonferenz.

Zusammen haben also 43.558 langjährig Geduldete eine Aufenthaltserlaubnis und damit eine dauerhafte Perspektive für ihr Leben in unserem Land bekommen, sagte Böhmer und fügte hinzu: Mit dem vergangene Woche vom Bundeskabinett beschlossenen Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz werden die beruflichen Chancen von qualifizierten Geduldeten noch weiter verbessert.

Mit Blick auf den Nachzug ausländischer Ehegatten nach Deutschland betonte

Böhmer: Die Einführung von einfachen mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnissen als Voraussetzung für den Ehegattennachzug wirkt. Einfache Sprachkenntnisse erleichtern den Start in Deutschland. Die Reaktionen der Menschen, die mit ersten Deutschkenntnissen in unser Land kommen, sind sehr positiv. Aus den Kursen im Herkunftsland kennen sich viele untereinander, kleine Netzwerke entstehen und leben in Deutschland weiter. In einigen Herkunftsländern gebe es nach wie vor Schwierigkeiten, räumte Böhmer ein. Dazu zählten das Erlernen der lateinischen Schrift, eine fehlende Kursanbieterstruktur, unseriöse oder qualitativ mangelhafte Kursangebote vor Ort und schließlich hohe Kosten bei Unterbringung an einem auswärtigen Lernort.

Diese Probleme tauchten vor allem in Afrika, Asien und Lateinamerika auf. Die Bundesregierung mit ihren Auslandsdienststellen, das Goethe-Institut und die Regierungen der Herkunftsländer sind sich dieser Probleme bewusst und arbeiten an Lösungen, unterstrich die Staatsministerin.

Böhmer erklärte weiter: Die Bundesregierung wirbt dafür, dass möglichst viele Ausländerinnen und Ausländer, die schon länger in Deutschland leben, die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen. Die Mindestaufenthaltszeiten in Deutschland wurden auf sechs Jahren verkürzt, wenn besondere Integrationserfolge, etwa sehr gute deutsche Sprachkenntnisse, dokumentiert sind. Leider wenden noch zu viele Einbürgerungsbehörden diese Regelung nicht an. Zu wünschen ist, dass die Behörden die Beratung bei Einbürgerungsverfahren stärken, damit möglichst viele Antragsteller die Staatsbürgerschaft auch erwerben. Diese Servicementalität muss flächendeckend sichergestellt werden.


Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung