Durchschnittsalter bei Pensionierung steigt 2007 weiter an

27.08.2008 | Soziale Arbeit

Finanzminister Willi Stächele: „Die positive Entwicklung der letzten Jahre hat sich weiter verfestigt“

„Durch die starken Personalausweitungen in den 60er und 70er Jahren, die demographische Entwicklung und die steigende Lebenserwartung steigt die Zahl der Ruhestandsbeamten seit Jahren kontinuierlich an. Allein im Jahr 2007 gingen 5 182 Beamte in den Ruhestand. Das sind fast 3.000 mehr als vor 15 Jahren. Um so wichtiger ist es, dass es uns gelungen ist, den früher vorhandenen Trend zur Frühpensionierung umzukehren und seit einigen Jahren eine deutlich steigende tatsächliche Lebensarbeitszeit bei den Beamten zu erreichen.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Dienstag (26. August 2008) in Stuttgart.

Nach der aktuellen Auswertung des Finanzministeriums gingen die Beamten im Jahr 2007 durchschnittlich mit 62,2 Jahren in den Ruhestand. Damit hat sich das durchschnittliche Zurruhesetzungsalter in den letzten 15 Jahren um 2,5 Jahre erhöht. Ohne Polizei und Strafvollzug, für die eine niedrigere gesetzliche Altersgrenze von 60 Jahren gilt, liegt das durchschnittliche Zurruhesetzungsalter sogar bei 62,5 Jahren. „Diese Zahlen zeigen eine sehr positive Entwicklung. Dabei müssen die Beamten den Vergleich mit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht scheuen, bei der das durchschnittliche Rentenzugangsalter lediglich bei 60,9 Jahren liegt“, so Stächele.

Der Minister hob hervor, dass trotz des steigenden Durchschnittsalters der Beschäftigten der Anteil der wegen Dienstunfähigkeit pensionierten Beamten auch 2007 weiter abgenommen habe und nur noch 16,9 Prozent der Zurruhesetzungen ausmache. Dabei betrage das durchschnittliche Alter in den Fällen der Dienstunfähigkeit rund 57 Jahre. „Der drastische Rückgang der Dienstunfähigkeitsfälle beruht auch auf den gesetzgeberischen Aktivitäten der vergangenen Jahre, durch die Fehlentwicklungen unterbunden werden konnten. Andererseits wird aber auch die Gesundheit der Beschäftigten und damit deren Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit immer mehr zu einem Erfolgsfaktor in der Verwaltung. Es hat sich hier die Erkenntnis durchgesetzt, dass ein umfassendes und wirkungsvolles Gesundheitsmanagement aufgebaut werden muss, um mit der zunehmenden Alterung des Personalkörpers ein Wiederansteigen der Frühpensionierungen zu vermeiden“, erläuterte der Finanzminister.

Der Anstieg des Pensionierungsalters hänge auch mit der generellen Absenkung des Versorgungsniveaus und dem Versorgungsabschlags bei vorzeitiger Zurruhesetzung zusammen. Wer die sogenannte Antragsaltersgrenze von 63 Jahren in Anspruch nehme, müsse einen dauerhaften Versorgungsabschlag von 3,6 Prozent pro Jahr des vorzeitigen Ausscheidens hinnehmen.

„Die positiven Zahlen ändern allerdings nichts daran, dass die Entwicklung der Versorgungsausgaben die größte finanzpolitische Herausforderung der Landesregierung in den kommenden Jahrzehnten darstellt. Die bis jetzt erreichte Verlängerung der tatsächlichen Lebensarbeitszeit macht weitere Maßnahmen nicht entbehrlich. Ein Anstieg der Versorgungsaufwendungen im Landeshaushalt von 9 Prozent auf 15 Prozent ist der nachfolgenden Generation nicht zumutbar. Dies würde in 10 Jahren jede politische Gestaltungsmöglichkeit vernichten. Schon 1 Prozentpunkt reißt ein 300 Millionen-Loch. An einer zügigen Erhöhung der Altersgrenze auf 67 Jahre führt deshalb kein Weg vorbei“, so Stächele.

Zur anhaltenden Diskussion um die Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung betonte der Minister, dass das gegenwärtige System nicht zur Disposition stehe. "Die Kritiker der Pensionssystems wollen keine Probleme lösen, sondern verlagern. Dagegen wird Baden-Württemberg die Beamtenversorgung zukunftsfähig gestalten. Mit der Errichtung des Versorgungsfonds, der mit 500 Millionen Euro ausgestattet wurde und für jeden neu eingestellten Beamten mit jährlich 6.000 Euro gespeist wird, hat die Landesregierung in diesem Jahr bereits eine wichtige Weichenstellung zur generationengerechten Finanzierung der Versorgungsausgaben vorgenommen," sagte Finanzminister Willi Stächele abschließend.


Quelle: Landesportal Baden-Württemberg