Verwaltungsgericht: Glaubensfreiheit hebt Schulpflicht nicht auf

03.08.2007 | Soziale Arbeit

Auch streng gläubige Eltern können ihre Kinder nicht von der Schulpflicht befreien lassen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies am Donnerstag die Klage bibeltreuer Christen ab, die ihre Tochter zu Hause unterrichten wollten.

Auch streng gläubige Eltern können ihre Kinder nicht von der Schulpflicht befreien lassen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies am Donnerstag die Klage bibeltreuer Christen ab, die ihre Tochter zu Hause unterrichten wollten. Die Eltern hatten sich auf das Grundrecht der Glaubensfreiheit berufen. Aus ihrer Sicht ist eine religiöse Erziehung ihres Kindes in einer staatlichen Schule nicht möglich. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit einem allgemeinen Interesse, der Entstehung von «Parallelgesellschaften» entgegenzuwirken. Zudem sei das Kind nicht in der Lage, die Konsequenzen der Entscheidung abzuschätzen.

Die Eltern hatten nach Angaben des Gerichts argumentiert, in öffentlichen Schulen werde lediglich die Liebe zu den Menschen, nicht aber zu Gott gelehrt. Außerdem würden die Schüler nicht dazu erzogen, sich der Obrigkeit unterzuordnen. Stattdessen werde ständige Rebellion und das unablässige Hinterfragen von Autorität vermittelt. Auch werde bereits von der zweiten Klasse an Sexualkundeunterricht gegeben. Dies führe zu einer verfrühten sexuellen Aufklärung auf Kosten der Keuschheit. Gegen das Urteil können die Beteiligten Berufung einlegen, wenn diese vom Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg zugelassen wird.

Quelle: Landesportal Baden-Württemberg