Über 80 000 Empfänger von Leistungen der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“

30.10.2007 | Soziale Arbeit

Im Laufe des Jahres 2006 wurden in Hessen rund 80 200 Empfängern Hilfeleistungen nach dem fünften bis neunten Kapitel Sozialgesetzbuch (SGB) XII gewährt (bis 2005 firmierten diese Leistungen unter dem Begriff Hilfe in besonderen Lebenslagen).

Im Laufe des Jahres 2006 wurden in Hessen rund 80 200 Empfängern Hilfeleistungen nach dem fünften bis neunten Kapitel Sozialgesetzbuch (SGB) XII gewährt (bis 2005 firmierten diese Leistungen unter dem Begriff Hilfe in besonderen Lebenslagen). Nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamtes waren dies knapp fünf Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Empfänger/-innen mehrerer verschiedener Hilfeleistungen werden bei jeder Hilfeart gezählt.

Unter den Empfängern waren Frauen (40 600) etwas häufiger als Männer (39 600). Neun Prozent der Empfänger/-innen hatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Hilfeleistungen betrafen alle Altersgruppen. So hatten 16 Prozent der Empfänger das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht, rund 21 Prozent waren zwischen 18 und 40 Jahre alt, 29 Prozent zwischen 40 und 65 Jahre und 34 Prozent waren 65 Jahre oder älter. Das Durchschnittsalter der Empfänger lag bei 50 Jahren.

Gut 57 Prozent der Hilfen wurden in und knapp 43 Prozent außerhalb von Einrichtungen gewährt. Die meisten Hilfen (54 Prozent) erfolgten in Form von Eingliederungshilfe; ein knappes Drittel betraf Hilfe zur Pflege und acht Prozent waren Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Rund sieben Prozent der Hilfen entfielen auf Hilfen zur Gesundheit. Innerhalb der Eingliederungshilfe spielte die Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, insbesondere die Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten, mit gut drei Fünftel die größte Rolle. Leistungen in anerkannten Werkstätten belegten mit knapp 27 Prozent Platz zwei.

Die einzelnen Hilfearten entwickelten sich gegenüber dem Vorjahr unterschiedlich. Die Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege stieg um knapp 14 Prozent und die der Eingliederungs-hilfe um gut fünf Prozent. Die Empfängerzahl der Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten und der Hilfe in anderen Lebenslagen nahm   mit 0,4 Prozent nur gering zu.

Da die verschiedenen Träger der Hilfeleistungen unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte haben, unterscheidet sich die Struktur der Hilfen erheblich. Rund 48 Prozent der Hilfen wurden durch den überörtlichen Träger (Landeswohlfahrtsverband – LWV) gewährt, der hauptsächlich für die Eingliederungshilfe (insbesondere innerhalb von Einrichtungen) zuständig ist. Rund neun Zehntel seiner Hilfeleistungen bezogen sich auf diese Hilfe. Bei den örtlichen Trägern (Kommunen) bildete dagegen die Hilfe zur Pflege mit über 56 Prozent die Haupthilfeart.

Auch zwischen den Geschlechtern gab es hinsichtlich der gewährten Hilfeleistungen erhebliche Strukturunterschiede. Während bei Frauen die Eingliederungshilfe und die Hilfe zur Pflege mit je 45 Prozent zu Buche schlug, lag bei den männlichen Empfängern der Schwerpunkt der Hilfen mit rund 70 Prozent bei der Eingliederungshilfe. Die Hilfe zur Pflege spielte bei ihnen mit 21 Prozent eine deutlich geringere Rolle. Ein Grund hierfür liegt in der höheren Lebenserwartung und der durchschnittlich geringeren Rentenhöhe der Frauen. Rund drei Viertel der Empfänger von Hilfe zur Pflege über 65 Jahre waren Frauen. Die Quote der Frauen in dieser Altersgruppe, die diese Hilfe in Anspruch nehmen müssen, ist mehr als doppelt so hoch wie bei den Männern.

Bis 2005 waren obige Hilfen unter dem Begriff „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ im   Bun-dessozialhilfegesetz (BSHG) geregelt. Im Rahmen des „Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz IV) wurden die gesetzlichen Regelungen in das Sozialgesetzbuch (SGB), Buch XII, Kapitel 5 bis 9 eingegliedert.

Weitere Auskünfte erteilen:         Petra Gerisch

                                               Telefon: 0611 3802-221

                                               Angelika Peden

                                               Telefon: 0611 3802-218

                                               E-Mail: sozialleistungen@statistik-hessen.de


Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt - Pressenews