Tarifverdienste im ersten Halbjahr 2007 deutlich gestiegen

31.08.2007 | Soziale Arbeit

Im ersten Halbjahr 2007 fiel der Anstieg der Tarifverdienste nach Angaben des Statistischen Bundesamtes höher aus als im Jahr 2006.

Im ersten Halbjahr 2007 fiel der Anstieg der Tarifverdienste nach Angaben des Statistischen Bundesamtes höher aus als im Jahr 2006.

Während 2006 die meisten Tariferhöhungen 2% oder weniger betrugen, lagen im ersten Halbjahr 2007 viele Abschlüsse bei mehr als 3%. Damit stiegen zahlreiche Tarifverdienste wieder stärker als die Verbraucherpreise, die im Juni 2007 um 1,8% höher lagen als im Vorjahresmonat.

Tariferhöhungen über 3% wurden im ersten Halbjahr 2007 in der Metallindustrie (+ 4,1%), der Chemischen Industrie (+ 3,6%), dem Bauhauptgewerbe (+ 3,1%) sowie in der Eisen- und Stahlindustrie in Nordrhein-Westfalen (+ 3,8%) abgeschlossen. Insbesondere im Dienstleistungsbereich wurden jedoch deutlich niedrigere Abschlüsse erzielt: So stiegen die Tarifverdienste im Hotel- und Gaststättengewerbe in Nordrhein-Westfalen um 1,4% und im Kraftfahrzeuggewerbe in Niedersachsen und Baden-Württemberg um 1,9%. Geringere Tariferhöhungen gab es auch im Ernährungsgewerbe, wie beispielsweise bei den Brauereien in Thüringen (+ 0,8%) oder im Fleischerhandwerk in Nordrhein-Westfalen (+ 2,0%).

Die jüngsten Tarifabschlüsse in der Chemischen Industrie sowie im Metall- und Baugewerbe verdeutlichen, dass der Abschluss von Flächentarifverträgen erst durch die Aufnahme von Öffnungsklauseln ermöglicht wurde: So können bei schlechter wirtschaftlicher Lage die Betriebe im Baugewerbe für die Laufzeit des Tarifvertrages erstmals durch Firmentarifvertrag vom tarifvertraglich geregelten Lohn abweichen und die Betriebe im Metallgewerbe die zweite Stufe der Tariferhöhung verschieben. Die Betriebe in der Chemischen Industrie können die Einmalzahlung in Höhe von 9,8% eines Monatsentgelts entsprechend der wirtschaftlichen Lage reduzieren oder ganz entfallen lassen.

Eine weitere Neuerung ist der zunehmende Abschluss von Entgelttarifverträgen anstelle der bisherigen Lohn- und Gehaltstarifverträge. Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Entgelttarifverträge ist, dass alle Beschäftigten nach einheitlichen tariflichen Bestimmungen vergütet werden und nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden wird. Besonders konsequent und flächendeckend wird die Umstellung derzeit in der deutschen Metallindustrie durchgeführt. Ausführliche Informationen zur Einführung eines einheitlichen Entgeltes sind in der Sonderveröffentlichung "Von Lohn und Gehalt zum einheitlichen Entgelt" zusammengestellt, die im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen erhältlich ist.

Weitere Auskünfte gibt:

Jörg Decker,

Telefon: (0611) 75-2442,

E-Mail: mailto:verdienste@destatis.de

Detaillierte Angaben zu diesen und weiteren Tarifverträgen, zum Beispiel zur Verdiensthöhe, zur Arbeitszeit und zu den vermögenswirksamen Leistungen, bietet die Fachserie 16, Reihe 4.1 (Tariflöhne) und 4.2 (Tarifgehälter), 1. Halbjahr 2007, die ab sofort im Publikationsservice unter www.destatis.de/publikationen , Suchwort "Tariflöhne" beziehungsweise "Tarifgehälter", kostenlos heruntergeladen werden kann.

Die Ergebnisse der Tarifverdienststatistiken basieren auf Auswertungen ausgewählter Tarifverträge der Wirtschaftsbereiche Produzierendes Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittlung sowie der Gebietskörperschaften.

Weitere Daten und Informationen zum Thema bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de .


Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes