Schnelle Hilfe für bleibeberechtigte Ausländer nötig!

18.07.2007 | Soziale Arbeit

Das neue, vom Bundesrat beschlossene Zuwanderungsrecht bringt für einige 10.000 Menschen, die seit langen Jahren ohne sicheren Status in Deutschland leben, endlich die Perspektive eines dauerhaften Aufenthaltes in Deutschland.

Viele jugendliche Geduldete und langjährig geduldete Menschen erhalten mit dem Gesetz eine realistische Chance zur Integration in den Arbeitsmarkt. Waren sie bisher von jeglichen Integrations- und Förderleistungen ausgeschlossen, können Sie in Zukunft die Instrumente der Arbeitsmarktintegration nutzen.

Ein wichtiger Schritt.

Auch für die Bleibeberechtigten gilt das Prinzip des Förderns und Forderns: Sie müssen ihren Lebensunterhalt eigenständig durch Arbeit sichern, um eine Aufenthaltsperspektive zu erhalten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist überzeugt, dass diese Menschen hoch motiviert sein werden, durch Arbeitsaufnahme die ihnen gebotene Chance für einen dauerhaft gesicherten Status zu nutzen. Dabei muss ihnen aber auch geholfen werden - und zwar zügig. Sie brauchen nach dem Prinzip des Förderns und Forderns schnellstmögliche Unterstützung bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Ihnen muss besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, damit sie ihre zeitlich begrenzte Chance erfolgreich nutzen können.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bittet deshalb die Arbeitsgemeinschaften und die zugelassenen kommunalen Träger, die in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden formulierten Handlungsoptionen zügig umzusetzen. Für die künftig Bleibeberechtigten sind insbesondere folgende Maßnahmen entscheidend:


Bereits bevor die Aufenthaltserlaubnis endgültig erteilt wird, kann potentiellen Bleibeberechtigten nach einem groben Profiling ein Sofortangebot unterbreitet werden, das bei Bedarf auch eine Sprachfördermaßnahme beinhaltet. Mit besonderer Priorität soll zukünftig bleibeberechtigten Jugendlichen unter 25 Jahren ein Angebot gemacht werden. Gerade für sie ist eine rasche Vermittlung in Ausbildung ggf. im Rahmen der Nachvermittlung wichtig, damit sie noch im Ausbildungsjahr 2007 eine Ausbildung oder Qualifizierung beginnen können. Können sie aufgrund fehlender Qualifikation (z.B. bei den Deutschkenntnissen) oder fehlenden Angebots am lokalen Ausbildungsmarkt nicht  in Ausbildung vermittelt werden, sollen spezielle Vorbereitungsangebote unterbreitet werden.

In der neuen Bleiberechtsregelung stecken viele Chancen für die betroffenen Menschen. Sie müssen nach Inkrafttreten aber auch genutzt werden - zügig und mit Unterstützung aller maßgeblichen Kräfte!

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Pressemitteilung