Projekt „Hart am Limit“ (HaLT) soll Rauschtrinken von Jugendlichen möglichst bundesweit Einhalt gebieten

28.09.2007 | Soziale Arbeit

Gemeinsame Erklärung zur bundesweiten Übertragung des HaLT-Projekts durch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing und den Vorstandsvorsitzenden des IKK-Bundesverbandes, Rolf Stuppardt

Gemeinsame Erklärung zur bundesweiten Übertragung des HaLT-Projekts durch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing und den Vorstandsvorsitzenden des IKK-Bundesverbandes, Rolf Stuppardt

Die Zahl der Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen nimmt ständig zu. Wurden im Jahre 2000 bereits 9.500 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von zehn bis 19 Jahren im Krankenhaus wegen einer akuten Alkoholvergiftung behandelt, so hat sich die Zahl der Fälle im Jahre 2005 mit 19.400 mehr als verdoppelt. Dem Problem des Rauschtrinkens widmet sich das Projekt „Hart am Limit" (HaLT), indem es darauf abzielt, einerseits Jugendliche über die Folgen von Alkoholkonsum zu informieren und auf der anderen Seite all jene, die Alkohol verkaufen, wie Gaststättenbetreiber und Händler, von der Einhaltung der Jugend-schutzbedingungen zu überzeugen. Darüber hinaus werden Kinder und Jugendliche, die bereits durch exzessiven Alkoholkonsum aufgefallen sind, umfassend beraten.

HaLT ist bisher an elf Standorten in neun Bundesländern tätig und wurde mit positivem Ergebnis wissenschaftlich ausgewertet.

„Weil HaLT an den bisherigen Modellstandorten so gut funktioniert hat, wünschen wir uns, dass diese erfolgreichen Maßnahmen nunmehr von möglichst vielen Kommunen bundesweit übernommen werden", so Sabine Bätzing, Drogenbeauftragte der Bundesregierung.

„Die Mode des Rauschtrinkens ist ein erschreckendes Phänomen. Das Projekt HaLT und die Maßnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Schulen sind eine sinnvolle Kombination, um auf kommunaler Ebene eine erfolgreiche Aufklärungsarbeit zu leisten", so Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes.

Bätzing und Stuppardt empfehlen den Verantwortlichen in den Kommunen, lokale „HaLT-Netzwerke" unter Einbindung der gesetzlichen Krankenkassen aufzubauen, um gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen abzustimmen und umzusetzen.


Quelle: Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung