Ministerrat beschließt neue Förderrichtlinien für die Schulkindbetreuung

26.09.2007 | Soziale Arbeit

Förderung wird ausgeweitet / Land stellt im Nachtragshaushalt 2008 1,3 Mio. Euro bereit Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Kultusminister Helmut Rau: Beitrag zum Kinderland Baden-Württemberg

Die Landesförderung für die Schulkindbetreuung wird von Halbtags- auf Ganztagsschulen ausgeweitet. Das hat der Ministerrat am Dienstag (25. September 2007) in Stuttgart beschlossen. „Immer mehr Mütter und Väter haben den Wunsch, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Ein an den Bedürfnissen der Eltern ausgerichtetes Betreuungsangebot an Ganztagsschulen leistet dazu einen wichtigen Beitrag und ist ganz im Sinne des Familien- und Kinderlands Baden-Württemberg“, sagten Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Kultusminister Helmut Rau im Anschluss an die Kabinettssitzung. Die geänderten Förderrichtlinien sollen rückwirkend zum 1. August 2007 in Kraft treten.

Zuschüsse künftig auch für Betreuungsangebote an Ganztagsschulen

Danach bezuschusse das Land erstmals Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule nicht nur an Halbtags- sondern auch an Ganztagsgrundschulen, sagten Oettinger und Rau.

Neu sei auch die Bezuschussung kommunaler Betreuungsangebote an Ganztagsgrundschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung. Die Förderung sei bisher auf Ganztagshauptschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung begrenzt gewesen. Die kommunalen Betreuungsangebote an solchen Ganztagsschulen seien ebenfalls Angebote der Nachmittagsbetreuung. Träger seien ausschließlich die Kommunen. Ansonsten gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie bei der flexiblen Nachmittagsbetreuung.

Die Umsetzung der neuen Richtlinien erfordere für das laufende Schuljahr zusätzliche Mittel in Höhe von 1,3 Mio. Euro, die über den Nachtragshaushalt finanziert werden.

Betreuungsangebote flexibel auf neue Bedürfnisse ausrichten

Die zunehmende Anzahl von Alleinerziehenden und Ein-Kind-Familien führe dazu, dass sich die Anforderungen an die Schulkindbetreuung ändern, hob Ministerpräsident Oettinger hervor. „Betreuungsangebote müssen sich heute flexibel an den Bedürfnissen der Eltern und Familien ausrichten." Der demografische Wandel der Gesellschaft mache es zudem erforderlich, dass gut ausgebildete Frauen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünden. Dabei dürften die zeitlichen Anforderungen des Berufs nicht zu einem Hindernis für die Familienplanung werden. „Das Angebot von Ganztagsschulen in Verbindung mit verlässlichen Betreuungsmöglichkeiten sind für immer mehr berufstätige Frauen ein wichtiges Entscheidungskriterium dafür, dass ein Kinderwunsch überhaupt realisiert wird", sagten Oettinger und Rau.

Ministerpräsident Oettinger kündigte an, im Dezember mit den Kommunalen Landesverbänden das Thema Kinderbetreuung und ihre Finanzierung im Gesamtzusammenhang zu beraten. Dazu gehöre auch der vorschulische Bereich.

Information zum Konzept der Verlässlichen Grundschule

Das Konzept der Verlässlichen Grundschule umfaßt feste Unterrichtszeiten mit optimiertem Stundenplan in Verbindung mit einer bedarfsorientierten Betreuung (vor und nach dem Unterricht) innerhalb eines Zeitrahmens von sechs Stunden am Vormittag. Der Zuschuss je Gruppe beträgt pro Schuljahr 458 Euro je betreuter Wochenstunde (60 Minuten). Träger der Betreuungsmaßnahmen sind die Kommunen oder freie Träger, zum Beispiel Schulfördervereine.

Flexible Nachmittagsbetreuung

Die Landesförderung für Angebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung wird ebenfalls von Halbtags- auf Ganztagsschulen ausgeweitet. Die flexible Nachmittagsbetreuung erfolgt dabei im Rahmen der Gesamtbetreuungskonzeption einer Kommune. Die Betreuungsangebote beginnen frühestens um 12.00 Uhr und enden spätestens um 17.30 Uhr. Der Landeszuschuss beträgt pro Gruppe im Schuljahr 275 Euro je betreuter Wochenstunde (60 Minuten). Träger der Betreuungsmaßnahmen sind hier ebenfalls die Kommunen oder freie Träger.

Quelle: Landesportal Baden-Württemberg