Minister Hauk will unerwünschte Telefonwerbung stärker bekämpfen

28.08.2007 | Soziale Arbeit

Baden-Württemberg will den Schutz der Menschen vor unerwünschter Telefonwerbung deutlich verbessern. Verbraucherminister Peter Hauk (CDU) sagte in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa: «Verträge, die am Telefon geschlossen werden, dürfen nicht rechtswirksam werden, wenn der Kunde sie nicht anschließend durch seine Unterschrift bestätigt.»

Baden-Württemberg will den Schutz der Menschen vor unerwünschter Telefonwerbung deutlich verbessern. Verbraucherminister Peter Hauk (CDU) sagte in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa: «Verträge, die am Telefon geschlossen werden, dürfen nicht rechtswirksam werden, wenn der Kunde sie nicht anschließend durch seine Unterschrift bestätigt.» Bis dahin müsse der Vertrag «schwebend unwirksam» bleiben. Dieser Punkt fehle auch im Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Zypries und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) wollen mit unterschiedlichen Gesetzesänderungen ein Bußgeld für Firmen einführen, die gegen das Verbot der Telefonwerbung verstoßen.

Seine Vorschläge zu Sanktionen gegen unerwünschte Telefonwerbung will Hauk in die Konferenz der Verbraucherminister von Bund und Ländern am 13. und 14. September in Baden-Baden einbringen. Er ist auch zuversichtlich, Unterstützung für seinen Vorstoß zu bekommen: «Die Zustimmung dafür wächst zusehends.» Positive Reaktionen kämen auch von seriösen Firmen, die mit illegalen Werbepraktiken nichts zu tun haben wollen.

Hauk geht es besonders darum, gerade ältere Menschen wirkungsvoll vor den Folgen dieser illegalen Werbemethoden zu bewahren. Denn bisher müssten auch die infolge unerwünschter Werbung am Telefon vereinbarten Verträge erfüllt werden, wenn die Kunden nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. «Das muss sich ändern. Es darf nicht länger so sein, dass die Kunden aktiv werden müssen, um einem ungewollten Vertrag zu widersprechen», unterstrich Hauk.

Daneben will der Minister es auch Privatpersonen ermöglichen, sich direkt gegen unerwünschte Telefonwerbung zu wehren. Auf Unterlassung können bisher lediglich Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände klagen. Hauk plädiert deshalb dafür, den Firmen zu verbieten, die Anzeige ihrer Rufnummer zu unterdrücken. Damit bekämen die von illegaler Telefonwerbung Betroffenen die Möglichkeit, gegen belästigende Werbeanrufe rechtlich vorzugehen.

Bis allerdings neue Regelungen in Kraft treten, empfiehlt der Verbraucherminister, lästigen Werbeanrufen resolut zu begegnen: «Ich würde einfach auflegen.»

Hauk sieht in der ersten ordentlichen Verbraucherministerkonferenz auch die Chance, den Schutz der Verbraucher stärker mit wirtschaftlichen Fragen zu verknüpfen: «Die Industrie erkennt zunehmend, dass die Kunden auf Dauer nur mit hochwertigen Produkten und Dienstleistungen zu halten sind.» In manchen Branchen fehle es aber noch an der notwendigen Transparenz. Als Beispiele nannte er die Sektoren Telekommunikation oder Energie. In diesen Bereichen müssten Preise und Tarife für den Verbraucher besser nachvollziehbar sein.

Dazu müssten aber die Konsumenten auch selbstbewusster auftreten und ihre Marktmacht nutzen. Hauk unterstrich: «Es muss gelingen, die Verbraucher aus der reinen Schutzrolle herauszuholen und zu aktiven Marktteilnehmern zu machen.» Deshalb plane sein Haus auch, in den kommenden zwei Jahren den Schulen pädagogisch aufbereitete Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung zu stellen. Das Thema müsse fester Bestandteil im Unterricht werden.

Quelle: Landesportal Baden-Württemberg