Menschen mit Behinderungen gehören in die Mitte der Gesellschaft

22.10.2007 | Soziale Arbeit

Die Zahl der Behinderten steigt kontinuierlich

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen, Staatssekretär Dieter Hillebrand, sprach am 20. Oktober bei der Informationsveranstaltung der VDK-Ortsverbandsvorsitzenden und Behindertenobleute in Dornstadt zu den Schwerpunkten und Perspektiven der Behindertenpolitik in Baden-Württemberg. „Die Zahl behinderter Menschen steigt kontinuierlich. Damit alle diejenigen, die Hilfe benötigen, diese auch erhalten, müssen wir das Hilfesystem weiterentwickeln. Und wir müssen das Hilfesystem so umgestalten, dass die Hilfen mit den vorhandenen finanziellen Ressourcen erbracht werden können“, sagte der Staatssekretär. In Baden-Württemberg leben rund 1,4 Millionen Menschen mit Behinderung. Rund 730.000 Menschen haben einen Schwerbehindertenausweis, die Hälfte davon ist über 65 Jahre alt.

Die Landesregierung sehe es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, die Integration behinderter Menschen mit aller Kraft voranzubringen und ihnen damit eine uneingeschränkte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Künftige Schwerpunkte in der Weiterentwicklung des Hilfesystems sieht der Staatssekretär im Ausbau ambulanter Hilfen und der Unterstützung ambulant betreuter Wohnformen. Im stationären Bereich müssten kleine Einheiten inmitten der Gemeinden im Mittelpunkt stehen. „Es geht dabei um mehr als um den Grundsatz ambulant vor stationär. Das Motto des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderung „Mittendrin statt außen vor“ soll ein Stück weit mehr Lebenswirklichkeit werden“, so Hillebrand weiter.

„Menschen mit Behinderungen wollen aber auch arbeiten“, hob der Staatssekretär hervor. Mit Hilfe der Ausgleichsabgabe würden daher immer wieder Impulse zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen gegeben. Beispielhaft nannte er das Projekt „Integrationscoach“, das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds vom Ministerium kofinanziert wurde. Hierbei wird die Vermittlung von Sonderschulabgängern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. „Die rund 2.000 Jugendlichen mit Behinderung, die jährlich eine der Sonderschulen im Land verlassen, sind von der schwierigen Ausbildungssituation auf dem Ausbildungsmarkt besonders betroffen.“ Ein weiteres Beispiel zur Förderung der beruflichen Integration schwerbehinderter Menschen sei das Programm „Aktion Arbeit“. Ziel dieses Förderprogramms sei es, die Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Gewährung von Integrationspauschalen zu fördern.


Quelle: Landesportal Baden-Württemberg