Landtag beschließt Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes

15.10.2007 | Soziale Arbeit

Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz: „Unternehmerische Freiheit der Krankenhäuser stärken und dabei Patienteninteressen schützen“

Der Landtag hat am Freitag (11. Oktober 2007) das Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes beschlossen. „Das neue Gesetz setzt Maßstäbe für eine moderne und leistungsfähige Krankenhauslandschaft. Die unternehmerische Freiheit der Krankenhäuser wird gestärkt und gleichzeitig die hochwertige Versorgung der Patienten gesichert“, sagte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz bei den Beratungen im Stuttgarter Landtag.

Das bisherige Landeskrankenhausgesetz werde entbürokratisiert und dereguliert. „Die Krankenhäuser erhalten Planungsspielräume und unternehmerische Flexibilität. So werden zum Beispiel Vorgaben zur Zusammensetzung der Krankenhausbetriebsleitung aufgehoben und die Kategorisierung der Krankenhäuser in Leistungsstufen abgeschafft. Die Krankenhäuser werden aufgefordert untereinander und mit anderen Diensten und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens enger zusammenzuarbeiten und die staatliche Förderung wird vereinfacht“, erläuterte Monika Stolz.

Gleichzeitig werde die qualitativ hochwertige Versorgung und das Interesse der Patienten weiter gestärkt. Beispielhaft nannte die Ministerin den Wegfall des Privatstationsverbots. „durch die Neuregelung wird das Versorgungsangebot für den einzelnen Patienten transparent und seine Wahlfreiheit gestärkt. Darüber hinaus wird sicher gestellt, dass alle Patienten, auch Privatpatienten und Selbstzahler, die Möglichkeit haben, sich in einem Plankrankenhaus zu den Konditionen des Krankenhausentgeltgesetzes beziehungsweise der Bundespflegesatzverordnung behandeln zu lassen. Damit haben im Plankrankenhaus sowohl Kassenpatienten wie auch Privatpatienten und Selbstzahler Zugang zu allen Leistungen, die für eine Heilung erforderlich sind“, sagte die Ministerin.

Quelle: Landesportal Baden-Württemberg