Landesförderung „Freiwillige Rückkehr“

03.08.2007 | Soziale Arbeit

„Die freiwillige Rückkehr von Ausreisepflichtigen mit Beratungs- und Hilfsangeboten zu unterstützen, ist ein Anliegen, das Vorteile für alle Beteiligten bringt.“ Das sagte Innenminister Heribert Rech am Donnerstag, 02. August 2007, in Stuttgart.

„Die freiwillige Rückkehr von Ausreisepflichtigen mit Beratungs- und Hilfsangeboten zu unterstützen, ist ein Anliegen, das Vorteile für alle Beteiligten bringt.“ Das sagte Innenminister Heribert Rech am Donnerstag, 02. August 2007, in Stuttgart. Daran knüpfe die Landesförderung an. Sie unterstütze als Projektförderung insbesondere sogenannte regionale Rückkehrprojekte, wie etwa Rückkehrberatungsstellen. Außerdem könnten auch Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung, beispielsweise Qualifizierungsangebote für Mitarbeiter in Rückkehrprojekten gefördert werden. In den Jahren 2007 und 2008 würde das Land hierfür jeweils 500.000 Euro bereitstellen.

Oft hätten Ausreispflichtige bei ihrer Entscheidung und der Vorbereitung ihrer Rückkehr in die Heimat erheblichen Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Die Einrichtungen der Flüchtlingshilfe und -betreuung könnten mit einer Rückkehrberatungsstelle ihr Angebot um einen für Flüchtlinge und betroffene Migranten sehr wichtigen Aspekt ergänzen. Die Inhalte und die konkrete Ausgestaltung von Maßnahmen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr habe sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt. Rückkehrberatungsstellen würden die Rückkehr nicht nur in organisatorischer Hinsicht begleiten, sondern würden bereits von Deutschland aus die Reintegration im Heimatland vorbereiten. „Dazu gehört regelmäßig die soziale und die wirtschaftliche Reintegration, je nach der individuellen Situation - Familie, Alter, Berufsausbildung - kommt eventuell noch die Abklärung weiterer Bereiche hinzu“, so der Innenminister. Hinter diesem Beratungs-ansatz stehe die Erfahrung, dass eine gründliche Vorbereitung der Rückkehr nicht nur Ängste der Rückkehrer reduzieren könne, sondern eine gut vorbereitete Rückkehr auch die tatsächliche Wiedereingliederung im Heimatland verbessern würde.

Die Förderung freiwilliger Rückkehr könne darüber hinaus auch einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe leisten, den Aufenthalt nicht bleibeberechtigter Ausländer konsequent zu beenden. Die freiwillige Ausreise habe dabei Vorrang vor der zwangsweisen Rückführung. „Niemand wird abgeschoben, der nicht davor ausreichend Gelegenheit zur freiwilligen Ausreise hatte“, sagte Rech.

Mit der Durchführung der Landesförderung „Freiwillige Rückkehr“ sei landesweit das Regierungspräsidium Karlsruhe beauftragt.

Zusatzinformationen:

Die Informationen zur neuen Landesförderung finden Sie auch auf der Homepage des Innenministeriums Baden-Württemberg unter: http://www.im.baden-wuerttemberg.de/de/Freiwillige_Rueckkehr_von_Auslaendern/118469.html.
Dort können Sie die Zuwendungsrichtlinien und die Fragen und Antworten auch herunterladen.

Quelle: Landesportal Baden-Württemberg