Keine Angst vor dem Pflegegutachten

19.10.2007 | Soziale Arbeit

Infos zum Verfahren und Verhaltenstipps beim Ortstermin

Infos zum Verfahren und Verhaltenstipps beim Ortstermin

Wer durch Krankheit, Unfall oder hohes Alter plötzlich pflegebedürftig wird, kann die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

Welche Leistungen übernommen werden, ermittelt in der Regel ein Gutachter des Medizinischen Dienstes. Ein wichtiger Termin, auf den Betroffene wie Angehörige vorbereitet sein sollten, denn manche Antwort entscheidet darüber, in welchem Umfang später Leistungen übernommen werden.

Im Ratgeber „Das Pflegegutachten“, den die Verbraucherzentralen herausgegeben haben, erhält der Verbraucher dazu eine praktische Hilfestellung. Das Buch informiert verständlich über Verfahren und Ablauf sowie die Kriterien bei der Begutachtung, enthält Tipps für ein Pflegetagebuch und die Verhaltensregeln beim Besuch des Gutachters. Im Falle eines Widerspruchs können Leser auch entsprechende Musterbriefe finden.

Den Ratgeber „Das Pflegegutachten“ gibt es für 4,90 Euro in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) kommt er gegen Rechnung auch ins Haus.

Bestellmöglichkeiten: per Telefon 0180/500 14 33 (0,14 Euro/Min. aus d. Festnetz, aus den Mobilfunknetzen gelten die Tarife der jeweiligen Anbieter), im Internet unter

www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link320220A.html oder über den Versandservice der Verbraucherzentralen, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf.


Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen