Immer mehr Angebote für demenzkranke Menschen im Land

13.08.2007 | Soziale Arbeit

In 43 von 44 Landkreisen Betreuungsgruppen, Besuchsdienste und Beratung pflegender Angehörige Mit 297 geförderten Betreuungsangeboten liegt Baden-Württemberg auf einer Spitzenposition im Bund

Das Netz der Betreuung für demenzkranke Menschen im Land wird engmaschiger. Mit aktuell 297 geförderten Angeboten hat sich die Zahl gegenüber 2001 nahezu vervierfacht. Damit nimmt Baden-Württemberg bundesweit eine Spitzenposition ein. Bereits zur Jahresmitte 2007 haben Pflegekassen, Kommunen und Land rund 2,2 Millionen Euro zur Förderung der Betreuungsangebote für demenzkranke Menschen bereitgestellt. „Das Budget der Pflegekassen ist in Baden-Württemberg zu 80 Prozent ausgeschöpft. Das hervorragende Zusammenspiel von Pflegekassen, Kommunen und Land ist ein entscheidender Faktor für den erzielten Erfolg“, so Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz am 10. August 2007 in Stuttgart. Die drei Partner stimmten im Koordinierungsausschuss Betreuungsangebote, einem beim Ministerium für Arbeit und Soziales eingerichtetes Gremium, in einem unbürokratischen Verfahren ihre Förderung gemeinsam ab.

Im Rahmen der anstehenden Pflegereform sei eine weitere Erhöhung des Fördervolumens vorgesehen. „Die Angebote müssen dort sein, wo die Menschen sind. In einem Flächenland wie Baden-Württemberg keine leichte Aufgabe“, so die Arbeits- und Sozialministerin. Mittlerweile können Demenzkranke und ihre pflegenden Angehörigen in 43 von 44 Landkreisen Unterstützung und Beratung finden.

Für die Zukunft wollen Land, Pflegekassen und Kommunen den Aufbau von Betreuungsangeboten insbesondere in Stadt- und Landkreisen voranbringen, die hier noch Nachholbedarf haben. Dieser Prozess wird maßgeblich von der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg begleitet. Sie ist Trägerin einer Landesagentur, die den Auf- und Ausbau von Betreuungsangeboten fachlich begleitet und unterstützt.

Ehrenamtliche Betreuungspersonen sind die Hauptakteure in den Betreuungsgruppen und Besuchsdiensten vor Ort. Mit dem Geld von Pflegekassen, Land und Kommunen werden Aufwandsentschädigungen für die Betreuenden sowie deren Anleitung und Schulung durch Fachkräfte finanziert.

„Wir schätzen den Einsatz der Ehrenamtlichen sehr. Sie kümmern sich mit großem Engagement um die Demenzkranken“, so Stolz. Von dieser Arbeit profitieren, neben den Demenzkranken, vor allem die pflegenden Angehörigen. Ein- bis zweimal pro Woche kümmern sich die Betreuungsgruppen und Besuchsdienste für einige Stunden um die demenzkranken Menschen. Diese Zeit können die pflegenden Angehörigen dann für sich nutzen und ein wenig Abstand von der oft sehr belastenden Situation gewinnen. Beratung vor Ort und Gesprächskreise für Angehörige sind weitere Elemente zur Unterstützung und Entlastung.

„Neben diesen strukturellen Fördermaßnahmen erhalten demenzkranke Menschen in einer Pflegestufe jährlich bis zu 460 Euro von den Pflegekassen“, erläutert die Sozialministerin. Dieses Budget erlaubt es den Betroffenen, die im Einzelfall notwendigen Unterstützungsangebote, selbständig „einzukaufen“. Mit der steigenden Zahl älterer und hoch betagter Menschen nehmen auch Demenzerkrankungen zu. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der geplanten Pflegereform auf Eckpunkte verständigt, die hier erhebliche Verbesserungen vorsehen.

Unter anderem sollen die Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, darunter auch demenzkranke Menschen, von 460 auf bis zu 2.400 Euro im Jahr anwachsen. Dabei handelt es sich um einen Beitrag, der zusätzlich zu den eigentlichen Pflegeleistungen gezahlt werden soll, im Übrigen künftig auch dann, wenn die Betroffenen noch nicht körperlich pflegebedürftig sind und damit noch nicht in die erste Pflegestufe fallen. „Das ist mir zu wenig“, betonte die Ministerin. „Wir wollen, dass das Krankheitsbild der Demenz in den Pflegebedürftigkeitsbegriff der Pflegeversicherung aufgenommen wird.“

Hintergrundinformationen für die Redaktionen:

Nach dem zum 1.1.2002 in Kraft getretenen Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz können eingestufte Pflegebedürftige mit besonderem Betreuungsbedarf, i. d. R. Demenzkranke, bis zu 460 Euro je Kalenderjahr für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen einsetzen: Tages oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Angebote der zugelassenen Pflegedienste und nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote. Letztere, derzeit 297 in Baden-Württemberg, werden von Pflegekassen, Kommunen und Land gemeinsam gefördert. Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens für die Träger der Angebote werden die drei unterschiedlichen Fördermaßnahmen in einem Landesausschuss koordiniert.

Quelle: Landesportal Baden-Württemberg