Frauenunion diskutiert über Zukunft der Pflegeversicherung

17.09.2007 | Soziale Arbeit

Arbeits- und Sozialministerin Monika Stolz: „Qualität in der Betreuung von Pflegebedürftigen muss gewährleistet sein“

„Eine Reform der Pflegeversicherung, die eine Verbesserung der Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen bringt, ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz am Samstag (15.9.) beim Landesdelegiertentag der Frauenunion in Remchingen. „Im Interesse der jungen Generation dürfen wir jedoch die Finanzierung dieses jüngsten Zweigs der sozialen Sicherungssysteme nicht aus den Augen verlieren.“ Zumindest mittelfristig müsse es gelingen, mit dem Aufbau einer kapitalgedeckten Demografiereserve zu beginnen und so eine nachhaltig wirksame Finanzreform auf den Weg zu bringen.

Bei der Betreuung von alten Menschen in betreuten Wohnformen und Wohngemeinschaften dürfte die Qualität nicht auf der Strecke bleiben. „Die Betreuung und Pflege von alten Menschen ist eine große Herausforderung. Ich bin davon überzeugt, dass die große Mehrheit der Pflegekräfte gute Arbeit leistet und dieser Herausforderung gerecht wird“, sagte Stolz. Aktuell sei gerade ein baden-württembergisches Heimgesetz in Vorbereitung. Das Kabinett stimmte den Eckpunkten bereits zu und beschloss, dass im vierten Quartal dieses Jahres, über den Gesetzentwurf beraten wird.

Die Ministerin erläuterte: „Um die Qualität in der Pflege im Land weiter zu sichern und zu verbessern, planen wir mit unserem baden-württembergischen Heimgesetz unangekündigte Kontrollen. Das muss die Regel und nicht die Ausnahme sein. Mir ist die optimale Versorgung der Menschen in Pflegeheimen, aber auch bei allen sonstigen Wohnformen wichtig. Auch in selbstorganisierten Wohnformen darf die Qualität nicht auf der Strecke bleiben. Dies hat für mich oberste Priorität beim Heimgesetz. Deswegen möchte ich den Verbraucherschutz als neues Ziel im Heimgesetz festschreiben.“ So sollen zum Beispiel die Träger verpflichtet werden, ihr Leistungsangebot in geeigneter Weise für alle zugänglich zu machen.

Bei der Ausgestaltung der im Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorgesehenen Pflegestützpunkte sind nach Auffassung der Ministerin die baden-württembergischen Besonderheiten zu berücksichtigen. „Wir können im Land auf viele ehrenamtliche Strukturen – auch in der Pflege – zurückgreifen. Teilweise sind vor Ort bereits IAV-Stellen (Informations-Anlauf- und Vermittlungsstellen) vorhanden, die den Ratsuchenden, seien es nun der Pflegebedürftige selbst oder die Angehörigen, mit Rat und Tat zur Seite stehen. Diese guten Strukturen müssen wir erhalten“, so Stolz.

Quelle: Landesportal Baden-Württemberg