Energiekosten kennen, Energie einsparen

22.10.2007 | Soziale Arbeit

Der neue Energieausweis für Haus und Wohnung

Der neue Energieausweis für Haus und Wohnung  

Seit 1. Oktober 2007 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in

Kraft: Sie schreibt für alle Gebäude einen Energieausweis vor, damit sich Mieter und Immobilienkäufer über die Energiekosten ihres Wohnobjektes orientieren können. Fragen zum Energieausweis gibt es viele: Wodurch unterscheiden sich Verbrauchs- und Bedarfsausweise? Welche Angaben müssen enthalten sein? Welche Verfahren zur Berechnung gibt es? Wer kann einen Energieausweis ausstellen? Antworten hierauf hat der neue Ratgeber „Der Energieausweis“ der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Er enthält detaillierte Informationen, zahlreiche Tipps für Mieter und Vermieter sowie für Käufer und Verkäufer von Häusern oder Wohnungen. Kompakte 100 Seiten Information im handlichen Pocket-Format, übersichtlich geordnet und mit einem ausführlichen Glossar.

Der Ratgeber „Der Energieausweis„ ist zum Abholpreis von 4,90 Euro in den Beratungsstellen aller Verbraucherzentralen erhältlich. Für zusätzlich 2,00 Euro für Porto und Versand kann er gegen Rechnung direkt ins Haus bestellt werden.

Bestellmöglichkeiten: per Telefon 0180/500 14 33 (0,14 Euro/Min. aus dem Festnetz, aus den Mobilfunknetzen gelten die Tarife der jeweiligen Anbieter!), über den Versandservice der Verbraucherzentralen, Adersstr.

78, 40215 Düsseldorf oder   im Internet unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link349562A.html


Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen