DStGB: Bund will Kosten der Altersarmut auf die Kommunen abwälzen

16.07.2007 | Soziale Arbeit

Die Städte und Gemeinden befürchten eine weitere finanzielle Belastung in Millionenhöhe.

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung beabsichtigt den Bundesanteil an den Grundsicherungskosten in Höhe von jährlich 409 Mio. € auf 200 Mio. € abzusenken. “Dieser Vorschlag ist ein Weg des Bundes, die Kosten der Altersarmut auf die Kommunen zu verschieben“, erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Seit 1. Januar 2005 werden diese Leistungen nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“) gewährt. Sie können bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-jährigen Personen, wenn diese dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sowie von Personen ab 65 Jahren in Anspruch genommen werden.

Die Zahl der Empfänger ist in den letzten Jahren enorm angestiegen. Derzeit beziehen über 630.000 Personen diese kommunale Leistung. Die Ausgaben hierfür haben sich seit Einführung der Grundsicherung im Jahr 2003 mehr als verdoppelt. Betrugen sie im Jahre 2003 noch 1,3 Mrd. € sind es 2006 bereits über 3 Mrd. €

Die wesentlichen Ursachen für den Anstieg sind in der demografischen Entwicklung und insbesondere in gesetzgeberischen Maßnahmen des Bundes zu suchen. “Gerade die Renten- und Arbeitsmarktpolitik des Bundes der vergangenen Jahre stellt eine erhebliche Ursache für die gestiegenen und in der Zukunft weiter steigenden Ausgaben der Kommunen dar. Hieraus folgt eine Verpflichtung des Bundes, die finanziellen Auswirkungen seiner Politik für die Kommunen auszugleichen, die keine Möglichkeit haben, das Entstehen dieser Lasten zu vermeiden, so Landsberg.

Der Bundesrat hat bereits Ende 2006 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die wesentlichen kommunalen Forderungen aufgreift, indem die bisherige Bundesbeteiligung von 409 Mio. € gesichert wäre und in einen prozentualen Anteil von 20 % an den tatsächlichen Gesamtnettoausgaben umgewandelt werden soll. Der Vorschlag ist seitens der Bundesregierung zurückgewiesen worden. „Die Kommunen erwarten, dass der Bund die Vorschläge des Bundesrats aufgreift und umsetzt, so Landsberg abschließend.

Quelle: Informationsdienst des Deutschen Städte- und Gemeindebundes