Das Erbrecht - praktische Hinweise - Justizministerium informiert mit kostenloser Broschüre

06.11.2007 | Soziale Arbeit

Goll: "Jeder sollte sich rechtzeitig mit erbrechtlichen Fragen beschäftigen"

Eine neue kostenlose Broschüre des baden-württembergischen Justizministeriums soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern dabei helfen, sich rechtzeitig mit den wesentlichen Fragen rund um das Erbrecht zu beschäftigen.

„Wenn es um die Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit und damit um erbrechtliche Fragen geht, bestehen naturgemäß häufig innere Widerstände. Jedem von uns ist bewusst, dass eines Tages unser Leben zu Ende gehen wird, keiner aber weiß, wann genau. In den allermeisten Fällen geschieht dies bevor Fragen der Vermögensnachfolge überhaupt gestellt worden sind“, sagte Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) am Sonntag in Stuttgart.

Mit der Informationsbroschüre „Das Erbrecht - praktische Hinweise“ will der Justizminister den Menschen einen gut verständlichen Überblick über die gesetzliche Erbfolge verschaffen, die eintritt, falls ein Erblasser zu Lebzeiten keine Regelung getroffen hat. Zudem wird erläutert, wie man durch Testament oder Erbvertrag die Vermögensnachfolge ändern und gestalten kann, was es mit dem Pflichtteilsrecht auf sich hat und wie der Erbe für Nachlassverbindlichkeiten haftet. Es wird auf Fragen zur Annahme und Ausschlagung der Erbschaft eingegangen und erklärt, was eine Miterbengemeinschaft bedeutet. Die Broschüre gibt Auskunft darüber, was ein Erbschein ist und wofür man ihn braucht. Schließlich werden Fragen des ausländischen Erbrechts und des Erbschaftssteuerrechts angesprochen.

Schnell und unvorhersehbar kann man - auch als junger Mensch - eine Krankheit oder einen Unfall erleiden. Wer denkt nicht manchmal kurz darüber nach, was denn wäre, wenn das Flugzeug abstürzt oder es von einer Reise kein Zurück mehr gibt? Oftmals verbleibt dann keine Möglichkeit mehr, Regelungen im Hinblick auf das Vererben des eigenen Vermögens zu treffen. Es sei daher unbedingt zu empfehlen, sich bei Zeiten Gedanken darüber zu machen, ob für die eigene Lebenssituation die Errichtung eines Testaments oder Erbvertrages sinnvoll sei, rät der Minister.

„Wer sich informiert, ist im Vorteil! Anhand zahlreicher praktischer Beispiele gibt unsere Broschüre Antworten auf die im Erbrecht besonders häufig gestellten Fragen“, ermunterte Goll, die auch auf der Homepage des Ministeriums verfügbare Broschüre im Internet herunter zu laden oder beim Ministerium als Heft anzufordern. Allerdings könne die Broschüre nicht die auf die persönliche Situation abgestimmte Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar ersetzen. Gerade bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages komme es sehr auf die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls an, betonte der Minister.

Bezugsmöglichkeiten:

Die Broschüre steht im Internet auf der Homepage des Justizministeriums Baden-Württemberg unter www.justiz-bw.de - Service - Broschüren zum Download bereit.

Alternativ kann ein gedrucktes Heft über die E-Mail-Adresse  angefordert werden.

Die Broschüre ist auch auf dem Postweg unter folgender Adresse zu beziehen:

Justizministerium Baden-Württemberg

- Pressestelle –

Schillerplatz 4

70173 Stuttgart


Quelle: Landesportal Baden-Württemberg