Chancen des Persönliches Budgets für behinderte Menschen müssen genutzt werden

24.08.2007 | Soziale Arbeit

"Das Selbstverständnis behinderter Menschen und die Grundlagen der Behindertenpolitik haben sich tiefgreifend gewandelt. Mit der neuen Leistungsform des Persönlichen Budgets können gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Realität werden."

"Das Selbstverständnis behinderter Menschen und die Grundlagen der Behindertenpolitik haben sich tiefgreifend gewandelt. Mit der neuen Leistungsform des Persönlichen Budgets können gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Realität werden. Behinderte Menschen entscheiden als Experten in eigener Sache", sagte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Franz Thönnes heute  bei einer Konferenz, die gemeinsam vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Paritätischen Kompetenzzentrum Persönliches Budget in Potsdam veranstaltet wurde. Menschen mit Behinderungen, Träger sozialer Dienste und Vertreter von Beratungsstellen trugen Erfahrungen aus den Modellprojekten zusammen, in denen das Persönliche Budget seit einigen Jahren erprobt wird. 

Das Persönliche Budget berechtigt Menschen mit Behinderungen, anstatt der bisher übli­chen Sachleistungen Geld oder Gutscheine zur Finanzierung der erforderlichen Hilfen zu beziehen und sich nach eigenen Vorstellungen das notwendige Leistungspaket zusammen­zustellen. Von Januar 2008 an besteht ein uneingeschränkter Rechtsanspruch auf das Per­sönliche Budget, das derzeit noch eine Ermessensleistung ist.

Oswald Menninger, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin, sieht mit dem rechtlichen Anspruch auf ein Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung ab 2008 eine Möglich­keit, die Unterstützungsleistungen zu differenzieren und zu verbessern: "Zunehmend setzen sich Menschen mit Behinderung, Leistungserbringer und Leistungsträger mit dem Thema Persönliches Budget aktiv auseinander und suchen individuelle Lösungen, die vor der Gesetzgebung zum Persönlichen Budget so kaum denkbar gewesen wären. Neben der Neugestaltung der Angebote und Dienste für Menschen mit Behinderung sind jedoch die Rehabilitationsträger gefordert, gemeinsam mit den Interessenvertreter/innen der Menschen mit Behinderung ein einheitliches Verfahren zur Ermittlung des Hilfebedarfes zu entwickeln". 

Die Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen (ASL) hat als Beratungsstelle am Modellprojekt im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mitge­wirkt. Projektleiterin Birgit Stenger forderte, dass behinderte Menschen, die sich für das Per­sönliche Budget interessieren, einen Zugang zu unabhängiger, kostenloser Beratung und Unterstützung durch eine Beratungsstelle erhalten müssen. Wichtig sei zudem das Wissen, dass sie die Entscheidung für das Persönliche Budget jederzeit rückgängig machen können und wieder die Leistungen erhalten, die ihnen zuvor zur Verfügung standen. "Nur so kann das trägerübergreifende Persönliche Budget tatsächlich als Chance begriffen werden", sagte Stenger.

Die große Bedeutung von Beratungsangeboten hob auch Marita Wollenweber, Beraterin beim Beratungsverbund Ostholstein hervor. Eine gute Erreichbarkeit und die Einbindung in die örtlichen Strukturen seien Voraussetzung für eine erfolgreiche Beratung und Begleitung der betroffenen Menschen. 

Weitergehende Informationen erhalten Sie bei:

PARITÄTISCHES Kompetenzzentrum Persönliches Budget
Tel.: 06131/93680-12
E-Mail: budget@paritaet.org
www.budget.paritaet.org

Paritätischer Wohlfahrtsverband,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Ulrike Bauer, Tel.: 030/246 36 304

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales