Baden-Württemberg als erstes Bundesland mit eigenem Jugendstrafvollzugsgesetz

02.08.2007 | Soziale Arbeit

Justizminister Goll: "Wir wollen die Gemeinschaft dauerhaft vor Straftaten schützen"

Ab Mittwoch (1. August) gilt in Baden-Württemberg das neue Jugendstrafvollzugsgesetz. Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) setzt damit als erster Landesminister die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um, wonach der Jugendstrafvollzug bis spätestens Ende 2007 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt sein muss. Nach der Föderalismusreform war die Zuständigkeit hierfür vom Bund auf die Länder übergegangen.

„Es gilt, die Gemeinschaft dauerhaft vor Straftaten zu schützen, indem wir die jungen Gefangenen möglichst gut zu einem Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung erziehen“, formulierte der Minister das wichtigste Vollzugsziel. „Ein solch nachhaltiger Schutz kann am ehesten gelingen, wenn gerade junge Gefangene eine Perspektive haben, wieder in die Gesellschaft hinein zu finden. Dazu müssen wir die Jugendlichen möglichst positiv beschäftigen und sie motivieren. Wir haben uns zu einem anspruchsvollen Jugendstrafvollzug verpflichtet, ohne uns von etwaigem Anspruchsdenken der Gefangenen treiben zu lassen. ´Fördern und Fordern´ sind dabei unsere prägenden Erziehungsziele. Wir versuchen den jungen Gefangenen gemeinsame Werte wie Mitmenschlichkeit, Rücksicht, Disziplin und Ordnung zu vermitteln und sie bekommen in der Haft ein Recht auf Arbeit und Ausbildung. Ein sinnloses Absitzen der Zeit soll unattraktiv sein“, erklärte Goll.

Der Minister betonte, das neue baden-württembergische Jugendstrafvollzugsgesetz stelle die seit Jahren vorbildliche Vollzugspraxis des Landes nun auf eine gesetzliche Grundlage. Das Jugendstrafvollzugsgesetz sei auch die Basis für das „Projekt Chance“, eine bundesweit einmalige Form von modernem Jugendstrafvollzug außerhalb von Gefängnismauern mit strengem Tagesablauf in Creglingen und Leonberg. „Viele Jahre haben wir uns leider vergeblich darum bemüht, unseren Sachverstand, der jetzt in unserem Gesetz steckt, dem Bund nahezubringen, als dieser noch die Gesetzgebungskompetenz hatte“, bedauerte Goll. Der Bund aber habe es vorgezogen, lieber gar kein Gesetz zu machen. „Umso mehr freue ich mich über die Föderalismusreform, die es uns ermöglicht hat, unsere Gesetzesvorschläge aus der Schublade zu holen und im Südwesten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zügig und kompetent umzusetzen“, zeigte sich Goll zufrieden.

Das baden-württembergische Jugendstrafvollzugsgesetz ist im Internet abrufbar unter: www.justiz-bw.de (Service/Gesetze)

Quelle: Landesportal Baden-Württemberg