1. Lesung des Gesetzentwurf zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit im Landtag

12.10.2007 | Soziale Arbeit

Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz: „Ehrenamtliches Engagement muss gefördert und unterstützt werden “

Der Landtag hat sich am 11. Oktober 2007 in erster Lesung mit dem von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit befasst. Arbeits- und Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz wies darauf hin, dass bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement für unsere Gesellschaft unverzichtbar und somit auch gesetzgeberisch zu fördern und zu unterstützen sei.

Das derzeit geltende seit 1953 unverändert gebliebene Sonderurlaubsgesetz habe mit dazu beigetragen, das ehrenamtliche Engagement junger Menschen zu fördern. Da sich jedoch die jugendhilfe- und arbeitsrechtlichen sowie arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen erheblich verändert haben, müsse das Gesetz sowohl inhaltlich als auch redaktionell überarbeitet werden.

„Baden-Württemberg ist das Land des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements in Deutschland. Rund 4,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger engagieren sich“, lobte die Ministerin in ihrer Rede im Landtag. „Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes zielt darauf ab, das ehrenamtliche Engagement, insbesondere auch junger Menschen weiter zu stärken und bringt weitere Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen“, sagte die Ministerin. So sollen die Freistellungsmöglichkeiten erweitert und das Mindestalter der berechtigten Personen von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt werden. Darüber hinaus sollen künftig auch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Übungsleiter und Trainer im Jugendbereich des Sports von den Freistellungsmöglichkeiten umfasst werden. Wesentliche Eckpunkte der Novellierung sind darüber hinaus die Absenkung der Höchstdauer der Freistellung von zwölf auf zehn Tage und für Auszubildende auf fünf Tage. Mit der Absenkung des Mindestalters von 18 auf 16 Jahre sollen die Auszubildenden künftig stärker vom Geltungsbereich des Gesetzes erfasst werden. Ein Freistellungsanspruch von lediglich fünf Tagen sei deshalb auch im Interesse der jungen Menschen richtig. „Meines Erachtens muss die Ausbildung an erster Stelle stehen“, erläuterte die Ministerin.

Die von der Landesregierung vorgeschlagenen Gesetzesänderungen stellten ein Gesamtpaket dar, das sowohl die Interessen der Jugendhilfeträger, der ehrenamtlich Engagierten als auch der jeweiligen Arbeitgebern berücksichtige, betonte Monika Stolz. Dem Gesetzesentwurf gelinge der Spagat zwischen den Interessen, regle aber insbesondere innerhalb des Arbeitsverhältnisses nur das Erforderliche. Die Wahrnehmung eines Ehrenamtes bleibe damit ein freiwilliger Dienst des Einzelnen zugunsten der Gemeinschaft.

Quelle: Landesportal Baden-Wuerttemberg