Teilhabebetrag erreicht zu wenige berechtigte Kinder

Gütersloh, 20. Juli 2026. Mehr als acht von zehn anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II beziehen, erhalten den monatlichen Teilhabebetrag von 15 Euro nicht.

Antje Funcke: „Das Geld wäre gut angelegt, es erhöht Chancen“

Aktuelle Berechnungen der Bertelsmann Stiftung zeigen: Von den 6- bis unter 15-Jährigen nehmen lediglich rund 18 Prozent die Leistung in Anspruch, von den 15- bis unter 18-Jährigen nur 12 Prozent. Bei jungen Menschen, die Sozialhilfe beziehen oder unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, ist die Inanspruchnahme noch geringer. Für Kinder aus Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag ist mangels Daten nicht einmal bekannt, wie viele von ihnen Leistungen erhalten.

Auch andere Bestandteile des Bildungs- und Teilhabepakets erreichen längst nicht alle Berechtigten: Den Zuschuss für Schulbedarf von 195 Euro jährlich erhalten 78 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen im SGB-II-Bezug. Damit bleibt jedes fünfte Kind ohne Unterstützung für Hefte, Stifte oder andere Lernmittel. Das kostenlose gemeinschaftliche Mittagessen nehmen lediglich 37 Prozent in Anspruch. „Das Bildungs- und Teilhabepaket würde das Leben für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien verbessern. Das Geld wäre gut angelegt, weil es sie im Schulalltag unterstützt und ihnen hilft, sich auszuprobieren und bei Freizeitaktivitäten dabei zu sein. Das erhöht langfristig ihre Chancen auf Teilhabe an unserer Gesellschaft“, sagt Antje Funcke, Expertin für Familienpolitik der Bertelsmann Stiftung.

Kleiner Betrag, aufwändiger Weg

Bei der Nutzung des Teilhabebetrags von 15 Euro gibt es zwischen den Bundesländern deutliche Unterschiede: In Schleswig-Holstein nehmen 59 Prozent der berechtigten Kinder und Jugendlichen im SGB-II-Bezug im Alter von 6 bis unter 15 Jahren die Leistung in Anspruch, in Mecklenburg-Vorpommern sind es immerhin 38 Prozent. In Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz erreicht der Teilhabebetrag neun von zehn anspruchsberechtigten jungen Menschen nicht. „Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwändig“, betont Funcke. Unterschiedliche Bewilligungs- und Antragsverfahren, komplexe Formulare und umfangreiche Nachweispflichten erschwerten es laut der Expertin den Eltern, die Leistungen zu beantragen.

Die Politik steht beim Bildungs- und Teilhabepaket vor einem doppelten Auftrag: Sie sollte erstens dafür sorgen, dass bestehende Ansprüche tatsächlich bei den Kindern und Jugendlichen ankommen. Zweitens braucht es eine verlässliche Datengrundlage, mit der sich nachvollziehen lässt, wie viele junge Menschen genau anspruchsberechtigt sind, welche Leistungen sie nutzen, welche Kosten entstehen und an welchen Hürden die Inanspruchnahme scheitert. Solange diese Informationen fehlen, kann weder die Wirkung des Bildungs- und Teilhabepakets zuverlässig überprüft noch zielgerichtet nachgesteuert werden.

Daten erheben, Zugang vereinfachen, Wirkungen prüfen

Die Bertelsmann Stiftung schlägt deshalb vor, den Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket grundlegend zu vereinfachen. Leistungen sollten möglichst ohne zusätzliche Anträge ausgezahlt, Zuständigkeiten gebündelt und vorhandene Informationen zwischen den Behörden digital genutzt werden. Das würde auch die unter einer Rekordverschuldung ächzenden Kommunem in der Verwaltung der Leistungen entlasten. Gerade am Beispiel des BuT könnte der Staat zeigen, dass Reformen zu einer modernen, bürgerfreundlichen und verlässlichen Verwaltung möglich sind. Zugleich ist es nötig, den Teilhabebetrag auf Grundlage der tatsächlichen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu überprüfen und regelmäßig anzupassen. Ergänzend empfiehlt sich eine bundesweit einheitliche und regelmäßig veröffentlichte Statistik zu Anspruchsberechtigten, Nutzung, Kosten und Wirkung der einzelnen Leistungen.

„Teilhabe ist kein Zusatz, sondern eine wichtige Voraussetzung für Bildung, Zugehörigkeit und ein gutes Aufwachsen. Die Politik sollte deshalb nicht nur die bürokratischen Hürden beseitigen, sondern auch endlich transparent machen, welche Kinder erreicht werden und welche nicht. Nur dann können Leistungen so gestaltet werden, dass sie tatsächlich bei den jungen Menschen ankommen“, so Funcke.

Ein Wort zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT): Das BuT wurde 2011 eingeführt. Es umfasst Leistungen, die spezifische Bildungs- und Teilhabebedarfe von Kindern und Jugendlichen decken sollen, wenn diese aus dem Haushaltseinkommen der Familie nicht getragen werden können. Dazu gehören Leistungen für Schulbedarf, ein- und mehrtägige Ausflüge an Schulen und Kitas, Schülerbeförderung, gemeinschaftliches Mittagessen in Schule oder Kita, Lernförderung sowie Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe („Teilhabebetrag“). Der Teilhabebetrag von derzeit 15 Euro kann für Aktivitäten wie Vereinssport, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten verwendet werden. Er wird nach Vorlage eines Nachweises in Form von Gutscheinen, Direktzahlung an Anbieter oder auch an die Familien selbst ausgezahlt. Eine Statistik darüber, wie viele Kinder und Jugendliche Anspruch auf das BuT hätten und wie viele es tatsächlich in Anspruch nehmen, gibt es nicht.


Quelle: Pressemeldung der Bertelsmann Stiftung vom 20. Juli 2026.