Sachsen legt Aktionsplan gegen Extremismus an Schulen vor

Seit mehreren Jahren nehmen Vorfälle mit extremistischem Hintergrund bundesweit zu – ein Phänomen, das auch vor sächsischen Klassenzimmern nicht Halt macht. Um die freiheitlich-demokratische Grundordnung an ihren Schulen zu stärken, hat die Landesregierung Sachsen deshalb den ressortübergreifenden Aktionsplan gegen Extremismus an Schulen erarbeitet.

Lehrkräfte werden geschult, Demokratiebildung gestärkt

Der Aktionsplan baut auf die bereits bestehenden Präventions- und Unterstützungsangebote des Freistaates Sachsen auf und ergänzt diese um weitere Maßnahmen, die vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen noch zielgenauer wirken sollen. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche präventiv zu schützen und widerstandsfähig gegen Extremismus und Radikalisierung zu machen.

Dafür erhalten Sachsens Schulen mehr Rückendeckung im Umgang mit Extremismus und mehr Raum für Demokratie- und Medienbildung. In Fortbildungen und Webinaren werden Lehrkräfte darin geschult, verfassungsfeindliche Symbole und Äußerungen gezielter zu erkennen und einzuordnen. Ist es bereits zu einem Vorfall gekommen, sollen diese an den Schulen stärker pädagogisch-erzieherisch aufgearbeitet werden, damit auffällig gewordene Schülerinnen und Schüler sich selbstreflektiert mit ihrem eigenen Verhalten sowie den Hintergründen und Folgen menschenverachtender Ideologien auseinandersetzen müssen. Gleichzeitig wird Demokratiebildung quer durch alle Fächer und Lehrpläne gestärkt und mit der schrittweisen Einführung der Klassenstunde das demokratische Miteinander von Klasse 1 an praktisch erprobt. Weitere Maßnahmen an Schulen können dem beigefügten Aktionsplan entnommen werden.

Direktkontakt zum Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum

Zusätzlich werden Eltern durch Online-Informationen des Expertennetzwerks Extremismus dabei unterstützt, demokratiefeindliche Symbole zu erkennen, und über mögliche Konsequenzen aufgeklärt. Für Schulen wird ein E-Mail-basierter Direktkontakt zum Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) eingeführt, um Verdachtsfälle rascher einordnen und gezielt reagieren zu können. Zudem steht die Zentrale Anlaufstelle für Opfer (rechts)extremistischer Bedrohungen (ZASTEX) künftig auch Lehrkräften mit Beratung, Information und Gefahrenanalyse zur Seite, um im Bedrohungsfall sofort handlungsfähig zu sein.

Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Schule deutlich ausgebaut. Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie weitere Justizbedienstete stehen als juristische Ansprechpersonen für rechtskundlichen Unterricht, Demokratiebildung und Gerichtsbesuche zur Verfügung. Darüber hinaus wurden bei der Generalstaatsanwaltschaft und den fünf sächsischen Staatsanwaltschaften besondere Ansprechpersonen für schwerwiegende extremistische Vorfälle an Schulen eingesetzt.

 


Quelle: Eine Pressemeldung des Deutschen Präventionstags vom 26. August 2026.