Neue Kitaplätze, bessere Ausstattung: Investitionsprogramm gestartet

Berlin, 28.07.2026. Das milliardenschwere Investitionsprogramm des Bundes für den Ausbau der Kindertagesbetreuung kann starten: Nachdem alle Länder die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet haben, hat Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien ihre Unterschrift unter die Vereinbarung zum Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung zwischen Bund und Ländern gesetzt. Sie ist die Voraussetzung für die Auszahlung der Bundesmittel und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Mittel aus Sondervermögen

Damit ist die Grundlage geschaffen, dass bundesweit Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege gefördert werden können. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Der Bund stellt den Ländern für die Jahre 2026 bis 2029 vier Milliarden Euro zur Verfügung, die für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie in Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können. Die Länder können die Mittel passgenau dort einsetzen, wo Bedarf besteht.

Prien: „Gute Nachricht für Familien"

Bundesministerin Karin Prien: „Der Start des neuen Investitionsprogramms Kindertagesbetreuung ist eine gute Nachricht für Familien in Deutschland. Mit den Mitteln des Bundes können in den Regionen, wo Betreuungsplätze fehlen, neue Kitas entstehen oder bestehende Einrichtungen erweitert werden. So wird es für Eltern leichter, einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu finden. Gleichzeitig erhalten Länder, Kommunen und Träger die Möglichkeit, dringend notwendige Sanierungen und Modernisierungen vorzunehmen und bestehende Plätze dauerhaft zu sichern.

Mit dem Investitionsprogramm schaffen wir bewusst ein flexibles Instrument und die Länder können die Mittel dort einsetzen, wo sie den größten Unterschied machen. So können Kitas beispielsweise in moderne Ausstattung, gesunde Lernumgebungen oder wirksamen Hitzeschutz investieren und sich für die Zukunft aufstellen. Besonders wichtig ist mir, dass ein Teil der Mittel in Einrichtungen fließt, in denen Kinder betreut werden, die unter schwierigen Bedingungen aufwachsen. Die Kita ist neben dem Elternhaus der entscheidende Ort für gute Startchancen. Jeder Euro, den wir in die frühe Bildung investieren, zahlt sich vielfach aus."

Konkrete Ausgestaltung regeln die Länder 

Träger von Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen und weitere Antragsberechtigte entsprechend der Förderrichtlinien der Länder können Fördermittel für den Neu- oder Ausbau von Kitas, für einen Umbau oder eine Sanierung beantragen. Auch eine moderne Ausstattung ist förderfähig – einschließlich digitaler Infrastruktur. Ebenfalls möglich ist es, dass die Kosten für eine energetische Sanierung übernommen werden, zum Beispiel der Einbau moderner Heizungsanlagen. Derzeit ist eine überwiegende Mehrheit der Kindertageseinrichtungen von fossilen Brennstoffen abhängig, deren steigende Kosten ein hohes Betriebskostenrisiko darstellen. Eine klimaneutrale Sanierung kann hier sinnvoll entgegenwirken und zum Erhalt von Betreuungsplätzen beitragen.

Auch Maßnahmen zum wirksamen Hitzeschutz gewinnen angesichts steigender Temperaturen im Sommer an Bedeutung. So kann beispielsweise beantragt werden, dass der Einbau von Rollläden, eine bessere Dämmung oder eine Klimaanlage gefördert wird. Mit dem Investitionsprogramm stärkt der Bund nicht nur den Ausbau und den Erhalt von Betreuungsplätzen, sondern verbessert zugleich die Rahmenbedingungen für Kinder und die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte. Die konkrete Ausgestaltung der Förderung sowie das Antrags- und Bewilligungsverfahren regeln die Länder. Welche Maßnahmen gefördert werden, kann daher je nach Bundesland unterschiedlich sein.


Quelle: Eine Pressemeldung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28. Juli 2028.