Lebenshilfe: Das ist eine Reform, die ihren Namen nicht verdient
Berlin, 23. September 2026. Der Bundesrat befasst sich am Freitag, 25. September, in erster Lesung mit dem Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz.
Grundlegende Fragen bleiben offen
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe sieht die Neuregelungen kritisch. „Das ist eine Reform, die ihren Namen nicht verdient“, erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D. „So bleibt die seit Jahren versprochene inklusive Kinder- und Jugendhilfe auf der Strecke. Es wird kein Gesetz geschaffen, das endlich auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung umfassend da ist und Zuständigkeitsstreitigkeiten sowie Bürokratie abbauen würde. Stattdessen soll nun eine Strukturreform umgesetzt werden, die zahlreiche grundlegende Fragen offenlässt. Im besten Fall bleibt sie wirkungslos, im schlechtesten Fall führt sie zu erheblichen Leistungseinschränkungen.“
Forderung: stimmige Gesetzgebung
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat sich in einer mehr als 40 Seiten umfassenden Stellungnahme (Link s. u.) detailliert mit dem Kabinettsbeschluss auseinandergesetzt und zu allen wesentlichen Regelungen Stellung genommen. Sie fordert insbesondere eine in sich stimmige Gesetzgebung. Änderungen bei der Schulassistenz dürften nicht isoliert beschlossen werden, sondern müssten gemeinsam mit den für den Winter angekündigten Reformen der Eingliederungshilfe sowie den weiteren für 2027 vorgesehenen Strukturveränderungen in der Kinder- und Jugendhilfe beraten werden.
Mehr inklusive Schulen
Zudem fordert die Lebenshilfe gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern zur Schaffung inklusiver Schulen. Nur wenn dort strukturell und verlässlich Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bereitgestellt wird, könne verhindert werden, dass die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe weiter ansteigen. Darüber hinaus betont die Lebenshilfe, dass die Rechtsansprüche von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung auf individuelle Assistenz zur Teilhabe an Bildung nicht eingeschränkt werden dürfen. Diese Ansprüche müssten auch künftig rechtlich durchsetzbar bleiben.
Quelle: Pressemeldung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. vom 23. September 2026.
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