Sommer der Aktionen: Acht Hauptforderungen der Lebenshilfe gegen Kürzungen

Marburg, 16. Juli 2026. Der Sommer der Aktionen ist da, denn die Kürzungen bei Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe und Pflege werden weiterhin beraten und die Gesetzgebung vorbereitet. Und das, obwohl wir eine außerordentlich erfolgreiche Petition gegen die Kürzungen bei der Eingliederungshilfe durchgeführt haben. Mehr als 180.000 Menschen haben sie unterzeichnet.

Keine Kürzungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf

Bund, Länder und Kommunen haben im Juni 2026 Empfehlungen vorgelegt, wie die Eingliederungshilfe geändert werden soll. Das Bundessozialministerium wird hierfür über den Sommer einen Gesetzesentwurf erarbeiten. Außerdem liegen Entwürfe zu Änderungen bei der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz) und zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturgesetz) vor. Alle drei Reformen sehen sowohl Kürzungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiver Beeinträchtigung als auch für ihre Familien vor.

Nicht locker lassen: sprechen und erklären 

Jetzt heißt es: nicht locker lassen, sondern mit Politiker:innen sprechen und erklären, was die Umsetzung der vorliegenden Beschlüsse für Menschen mit Behinderung und ihre Familien bedeuten würde. Hierfür haben wir diese acht Hauptforderungen entwickelt:

  1. Soziale Teilhabe nicht nur als Gruppenleistung (kein Zwangs-Poolen) – Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf ein individuelles Leben.
  2. Einzel-Schulassistenz muss möglich bleiben, auch wenn gemeinsame Schulassistenz der Standard wird. Infrastrukturangebote in Schulen oder gepoolte Schulassistenz können gut sein, aber der individuelle Rechtsanspruch auf Schulassistenz muss durchsetzbar bleiben.
  3. Menschen mit Behinderung müssen frei wählen können, wie und mit wem sie leben. Wohnen außerhalb von Einrichtungen darf nicht erschwert werden. Strengere Regeln beim Wunsch- und Wahlrecht dürfen das nicht gefährden.
  4. Keine unzureichenden Geld-Pauschalen statt bedarfsgerechter Leistungen. Pauschalen dürfen nicht dazu führen, dass Menschen mit Behinderung ihre Unterstützung bei der Teilhabe nicht mehr bekommen.
  5. Nichts über uns – ohne uns! Partizipative Planung muss sein. Menschen mit Behinderung brauchen Unterstützung. Kommunen müssen diese sicherstellen. Hierfür braucht es eine partizipative Eingliederungs- und Jugendhilfeplanung. Menschen mit Behinderung und ihre Verbände sowie die Erbringer von Leistungen müssen bei der Planung beteiligt werden.
  6. Die Verhinderungspflege muss bleiben. Sie entlastet pflegende Familien flexibel und entsprechend ihrer Lebenssituation,
    gerade dann, wenn sie Entlastung dringend brauchen.
  7. Keine Kürzungen der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Gerade pflegende Angehörige von Menschen mit Behinderung pflegen häufig über Jahrzehnte und wären hiervon besonders betroffen.
  8. Vertraglich vereinbarte Tarifgehälter müssen finanziert werden, um Defizite der Leistungserbringer zu vermeiden und den Fachkräftemangel nicht zu verschärfen.

Ein Wort zur Lebenshilfe: Seit 1958 setzt sich die Bundesvereinigung Lebenshilfe als Selbsthilfe-, Eltern- und Fachverband für Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiver Beeinträchtigung sowie für ihre Familien ein. Die Lebenshilfe publiziert regelmäßig die Lebenshilfe-Zeitung (LHZ) und das Magazin in Leichter Sprache, die Fachzeitschrift Teilhabe sowie den Rechtsdienst der Lebenshilfe.


Quelle: Pressemeldung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. vom 16. Juli 2026.