Höchststand: Bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse liegen Gesundheitsberufe vorne
Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Qualifikationen hat einen neuen Höchststand erreicht: 2025 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts 86.619 Anträge auf Anerkennung positiv beschieden, das waren knapp 10 Prozent mehr als im Vorjahr und damit so viele wie nie zuvor.
Prien: "Wir brauchen qualifizierte Fachkräfte"
67 Prozent der Anerkennungsverfahren betrafen Gesundheitsberufe, allen voran Pflegefachpersonen sowie Ärztinnen und Ärzte. Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Die aktuellen Zahlen zeigen: Immer mehr Menschen wollen ihre Kompetenzen in Deutschland einbringen, und wir schaffen die Voraussetzungen dafür. Wir brauchen qualifizierte Fachkräfte, gerade in der Gesundheit und Pflege, aber auch in technischen Berufen, in Kitas und Schulen. Es ist deshalb besonders erfreulich, dass 2025 auch ein neuer Höchststand bei der Anerkennung in den Heilberufen des Bundes erreicht wurde. Anerkennung schafft Chancen: Für die Menschen, die ihre Qualifikationen hier einbringen wollen, und für unsere Gesellschaft, die auf ihre Fähigkeiten angewiesen ist, bleibt Deutschland ein attraktiver Standort für qualifizierte Fachkräfte aus aller Welt. Die steigende Nachfrage macht mich zuversichtlich, dass wir auf einem guten Weg sind."
Türkei, Ukraine und Syrien stellen die meisten Anträge
Von den 102.900 bearbeiteten Verfahren wurde über 89.800 entschieden. Davon wurden nur rund 4 Prozent abgelehnt – 45 Prozent wurden mit einer vollen Anerkennung der beruflichen Qualifikation, 43 Prozent mit einer „Auflage", 8 Prozent mit einer teilweisen Anerkennung beschieden. Türkei, Ukraine und Syrien sind an der Spitze bei der Nachfrage. Mit einem Zuwachs von 4 Prozent und 9.099 gestellten Anträgen bleibt die Türkei 2025 der am stärksten vertretene Ausbildungsstaat, gefolgt von der Ukraine mit 8.505 gestellten Anträgen und damit einem Plus von 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auf Platz Drei folgt Syrien mit 5.589 gestellten Anträgen und einem Plus von 32 Prozent. Mit 87 Prozent bezieht sich der Großteil der Anträge nach wie vor auf Qualifikationen aus Drittstaaten (außerhalb EU, Europäischer Wirtschaftsraum, Schweiz).
Mit rund 75 Prozent entfiel die Mehrzahl der Anerkennungsanträge bei den bundesrechtlich geregelten Berufen ähnlich wie in den Vorjahren auf reglementierte Gesundheitsberufe, für die eine Berufszulassung erforderlich ist. Davon bezog sich nach wie vor ein Drittel auf Pflegefachpersonen, gefolgt von den Ärztinnen und Ärzten mit einem Anstieg um 19 Prozent. Noch deutlicher stiegen anteilig die Anträge im Berufsfeld Physiotherapie mit 24 Prozent und bei Apothekerinnen und Apothekern mit 42 Prozent an.
Hohe Nachfrage verzeichneten auch nichtreglementierte Berufe: Plus 26 Prozent waren es etwa bei Köchinnen und Köchen mit knapp 1.300 Anträgen und plus 30 Prozent bei Elektrotechnikerinnen und -technikern für Betriebstechnik (knapp 1.000 Anträge). Im landesrechtlichen Bereich Erziehung und Bildung lassen sich insgesamt mehr ausländische Fachkräfte als im Vorjahr ihre Abschlüsse als Erzieherinnen und Erzieher (rund 3.000 Anträge, Anstieg um 16 Prozent zum Vorjahr) sowie Lehrkräfte (rund 3.300 Anträge, etwa Vorjahresniveau) anerkennen.
Hohes Niveau bei Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse
Parallel zeigt sich 2025 auch bei den Anträgen auf Zeugnisbewertungen für ausländische Hochschulabschlüsse durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz mit rund 118.200 Anträgen ein konstant hohes Niveau. Die Ukraine ist auch weiterhin das Land, das mit Abstand die meisten Anträge auf Zeugnisbewertungen verzeichnet. Bund und Länder arbeiten gemeinsam an Verbesserungen. Zu den positiven Entwicklungen tragen umfangreiche Maßnahmen zur Beschleunigung, Digitalisierung und Bündelung zuständiger Stellen bei. Auf diese haben sich Bundeskanzler und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Dezember 2025 verständigt.
Quelle: Pressemeldung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19. August 2026.
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