Erprobung gestartet: Psychosoziale Begleitung in familiengerichtlichen Gewaltschutzverfahren
Wer nach häuslicher Gewalt beim Familiengericht einen Antrag auf Schutzmaßnahmen stellt, muss sich häufig in einer hochbelastenden und gefahrvollen Situation mit rechtlichen Abläufen auseinandersetzen.
Unterstützung in einer besonders belastenden Situation
Ein Modellprojekt des bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe und vom SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies erprobt deshalb erstmals die psychosoziale Prozessbegleitung in familiengerichtlichen Gewaltschutzverfahren.
Für viele Betroffene ist ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz ein wichtiger Schritt, um sich vor weiterer Gewalt zu schützen. Gerade während einer TDas vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderte Vorhaben startete an insgesamt 14 Amtsgerichten in Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.rennung kann der Gang zum Familiengericht mit großer Angst und Unsicherheit verbunden sein. Die psychosoziale Prozessbegleitung soll emotionale Unterstützung und Orientierung bieten, die Abläufe verständlicher machen und den Zugang zum Recht erleichtern. Das Modellprojekt untersucht, ob und unter welchen Bedingungen diese sich bereits im Strafverfahren bewährte Unterstützung auch in familiengerichtlichen Gewaltschutzverfahren wirksam eingesetzt werden kann.
Erprobung an 14 Amtsgerichten
Die bff-Referentinnen des Modellprojekts, Zoha Aghamehdi und Carolina Faggion, erklären: „Betroffene stehen direkt nach erlebter Gewalt oft unter Schock und sind durch die rechtlichen Abläufe verunsichert. Mit dem Modellprojekt prüfen wir, wie künftig genau dort Orientierung und Halt geschaffen werden kann: Die psychosoziale Prozessbegleitung soll auch in diesen Verfahren Betroffene in dieser extremen Belastungssituation emotional stabilisieren, ihnen das Verfahren verständlich erklären und ihnen die nötige Unterstützung bieten.“
Die Modellstandorte liegen in Baden-Württemberg (Besigheim, Mannheim, Sinsheim, Stuttgart), Brandenburg (Bernau, Brandenburg an der Havel, Neuruppin), Nordrhein-Westfalen (Aachen, Kerpen, Münster) und Schleswig-Holstein (Elmshorn, Flensburg, Lübeck, Neumünster).
Grundlage für einen bundesweiten Einsatz schaffen
Im Projekt werden regionale Strukturen und geeignete Abläufe entwickelt. Bereits ausgebildete psychosoziale Prozessbegleiter:innen werden für die Besonderheiten familiengerichtlicher Gewaltschutzverfahren qualifiziert. Die Begleitung ist während der Projektphase für Betroffene freiwillig und kostenlos. Auch Sprachmittlung oder weitere individuelle Hilfen können übernommen werden. Die Begleitung kann vor, während oder nach dem Gewaltschutzverfahren in Anspruch genommen werden und ist unabhängig von einer Strafanzeige. Sie ersetzt jedoch weder eine anwaltliche Vertretung noch eine Beratung durch Fachberatungsstellen.
Seit 2017 ist psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren gesetzlich verankert. Im September 2025 beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Unterstützung für die Schulung und den Einsatz psychosozialer Prozessbegleiter:innen in familiengerichtlichen Gewaltschutzverfahren zu erproben. Die Erprobungsphase des Modellprojekts läuft seit März 2026 bis Dezember 2027 und wird von SOCLES wissenschaftlich begleitet. Die Ergebnisse sollen die Grundlage für eine Prüfung rechtlicher Grundlagen für einen bundesweit verlässlichen Einsatz schaffen.
Was entlastet Betroffene in Gewaltschutzverfahren?
„Mit der Begleitforschung zur modellhaften Einführung wollen wir Politik und Praxis bei den Überlegungen zu einer gesetzlichen Verankerung unterstützen. Ziel ist herauszufinden, wie die Betroffenen in Gewaltschutzverfahren bestmöglich unterstützt und entlastet werden können und wie die psychosoziale Prozessbegleitung sinnvoll das Unterstützungssystems ergänzen kann,“ sagt Thomas Meysen vom SOCLES. Der bff übernimmt die Gesamtkoordination. Die regionale Umsetzung erfolgt gemeinsam mit Partnerorganisationen in den vier Bundesländern.
Quelle: Eine Pressemeldung des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e. V. vom 16. Oktober 2026.
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