Die Versorgungslage psychisch belasteter Frauen im Strafvollzug - ein Impulspapier

Der Fachausschuss Frauen der Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (BAG-S) e. V. hatte im Frühjahr 2025 eine bundesweite Abfrage bei den Landesjustizministerien zur Versorgungssituation psychisch belasteter Frauen im Strafvollzug durchgeführt. Ziel war es, einen Überblick über die aktuelle Versorgungspraxis zu gewinnen und Hinweise auf bestehende Versorgungslücken zu identifizieren.

Versorgungskonzepte sind die Ausnahme

Aus den erhobenen Daten geht hervor, dass bundesweit rund 4.400 Haftplätze für Frauen zur Verfügung stehen, die im Jahr 2023 durchschnittlich zu 78 Prozent belegt waren. Trotz dieser hohen Auslastung und der bekannten psychischen Vulnerabilität der Zielgruppe zeigt die Abfrage, dass im Frauenstrafvollzug nur wenige stationäre Psychiatrieplätze vorhanden sind: Die Kapazitäten liegen nach Angaben der Länder bei lediglich 1,1 bis maximal 4,0 Prozent der Belegung.

Die Rückmeldungen machen außerdem deutlich, dass spezifische, auf psychisch belastete Frauen zugeschnittene Versorgungskonzepte die Ausnahme sind. Gemeldet wurden punktuell traumazentrierte Angebote, Suchtprogramme oder Mutter-Kind-Regelungen. Ein flächendeckendes, geschlechtssensibles und traumasensibles Versorgungskonzept im Strafvollzug besteht nach den vorliegenden Angaben jedoch nicht. 

Die 7 Forderungen der BAG-S auf einen Blick:

  1. Es sind bundesweit einheitliche, geschlechtsspezifische Erhebungsstandards einzuführen und eine Resozialisierungsstatistik aufzubauen.
  2. Kurzzeit- und Ersatzfreiheitsstrafen bei psychisch erkrankten Frauen sind konsequent zu vermeiden.
  3. Haftbedingungen sind bundesweit am „Healthy Prison“-Prinzip auszurichten und gesundheitsfördernd zu gestalten.
  4. Die psychiatrischen Behandlungsangebote für inhaftierte Frauen sind bundesweit auszubauen und anzugleichen.
  5. Die Versorgung inhaftierter Frauen ist flächendeckend geschlechtssensibel und traumasensibel auszugestalten und durch spezifische Behandlungskonzepte zu ergänzen.
  6. Zwangsmaßnahmen sind durch den Vorrang therapeutischer Behandlung deutlich zu reduzieren.
  7. Ein verlässliches Übergangsmanagement mit durchgehender medizinischer Versorgung und gesichertem Krankenversicherungsschutz ist bundesweit sicherzustellen.

Quelle: Eine Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (BAG-S) e. V. vom 29. Juli 2026.