Breite Unterstützung für erneuten Antrag auf Monitoring von NIPT
Mehrere Verbände begrüßen die parlamentarische Befassung mit den Folgen des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) und sprechen sich für ein umfassendes wissenschaftliches Monitoring aus. Anlass ist die erste Beratung eines interfraktionellen Antrags im Deutschen Bundestag, der eine systematische Auswertung der bisherigen Praxis vorsieht.
Hintergrund ist die stark gestiegene Nutzung des Tests: Laut Daten der Krankenkasse Barmer nimmt inzwischen rund die Hälfte aller Schwangeren einen NIPT in Anspruch. Beide Verbände sehen darin eine problematische Entwicklung hin zu einer faktischen Routine- bzw. Screeningpraxis mit weitreichenden ethischen und gesellschaftlichen Folgen. BeB-Vorsitzender Frank Stefan warnt, der Test entwickle sich damit „de facto zu einem Screening“ und widerspreche dem Ideal einer inklusiven Gesellschaft.
Sowohl BeB als auch Caritas sehen darin erhebliche Risiken für werdende Eltern und Menschen mit Behinderung. Stefan hebt hervor, dass die Rate falsch-positiver Befunde im Versorgungsalltag deutlich höher liege als theoretisch erwartet, was zu Verunsicherung und Ängsten beitrage. Auch Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa betont die problematischen Folgen: Pränatale Diagnostik, die häufig keine therapeutischen Konsequenzen habe, „ist keine Hilfe für die Eltern, sondern erzeugt einen fatalen Entscheidungsdruck“.
Der DCV warnt zudem vor wachsendem gesellschaftlichem Druck bei auffälligen Befunden. Ziel des Monitorings müsse es sein, zu verhindern, „dass Eltern sich gedrängt sehen, eine Schwangerschaft zu beenden, weil NIPT eine Behinderung des Kindes wahrscheinlich erscheinen lässt“. Fachverbände der Caritas weisen darüber hinaus auf hohe Quoten falsch-positiver Ergebnisse insbesondere bei jüngeren Schwangeren sowie auf eine mögliche Zunahme invasiver Folgeuntersuchungen und Schwangerschaftsabbrüche hin.
Beide Verbände unterstreichen die Notwendigkeit klarer Rahmenbedingungen. Gefordert werden ein verbindliches Monitoring mit festen Fristen und Berichtspflichten, die systematische Erhebung von Daten zu Nutzung, Kosten, Nutzen und Fehlerraten sowie die Untersuchung der Auswirkungen auf Entscheidungsprozesse von Schwangeren. Zudem betonen sie die Bedeutung einer unabhängigen wissenschaftlichen Begleitung, eines interdisziplinären Expert*innengremiums sowie einer stärkeren psychosozialen Beratung und transparenten Aufklärung.
Ziel sei es, eine belastbare Grundlage für politische Entscheidungen zu schaffen und sicherzustellen, dass medizinische Versorgung und Beratung die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung stärken, statt sie zu gefährden.
Quelle: Mit Presseinformationen des BeB e.V. vom 19.03.2026 und des Deutschen Caritasverband e.V. sowie DCV, SkF und CBP vom 19.03.2026.




