ver.di kritisiert: Personalvorgaben in Psychiatrie verwässert

10.07.2025 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Die Gewerkschaft ver.di übt Kritik am Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Personalvorgaben in der Psychiatrie zu verwässern.

„Die am 19. Juni 2025 veröffentlichte Entscheidung des G-BA, in dem Kliniken und Krankenkassen den Ton angeben, gehe »klar zulasten der Versorgungsqualität und der Arbeitsbedingungen“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Unter dem Deckmantel der Flexibilität wird der Überlastung der Beschäftigten Tür und Tor geöffnet. Leidtragende sind auch und vor allem die psychisch kranken Menschen.“ Die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) soll demnach nicht mehr stations- und monatsgenau gelten.

„Verschiebebahnhöfe zwischen den Stationen sind absehbar“, kommentierte Bühler diese Änderung. „Zur Erinnerung: Die PPP-RL garantiert keine leitliniengerechte Versorgung, sondern definiert lediglich Mindeststandards. Sind diese nicht mehr auf konkrete Stationen und Monate bezogen, wird der Personalmangel verschleiert und legitimiert.“ Zudem hat der G-BA entschieden, dass Ärzt:innen teilweise durch nicht-ärztliches Personal ersetzt werden können. Hilfskräfte können verstärkt auf den Einsatz von Pflegefachpersonen angerechnet werden. „Die Anforderungen in der Pflege werden größer und komplexer. Deshalb braucht es mehr Fachlichkeit, nicht weniger“, betonte die Gewerkschafterin. „Dequalifizierung ist die falsche Antwort auf den Fachkräftemangel. Sie wird noch mehr Menschen aus den Berufen treiben und die Probleme weiter verschärfen.“

Immerhin sollen Verstöße gegen die PPP-RL ab 2026 sanktioniert werden, im Nachtdienst allerdings erst ab 2028. In den vergangenen Jahren hatte der G-BA die Scharfschaltung der Vorgaben auf Drängen der Klinikleitungen immer wieder verschoben. „Es ist überfällig, dass Einrichtungen nun endlich mit Sanktionen konfrontiert werden, wenn sie die Vorgaben nicht erfüllen“, sagte Bühler. „Durch die Beseitigung des Stations- und Monatsbezugs steht aber zu befürchten, dass die Missstände auf den einzelnen Stationen gar nicht erst aufgedeckt werden.“ Zudem müsse sich die Wirksamkeit der Sanktionen noch erweisen.

„Erst wurden Sanktionen Jahr für Jahr verschoben, jetzt werden die Vorgaben verwässert – stets mit Verweis auf den Fachkräftemangel“, kritisierte Bühler. „Es wird Zeit, diesen nicht mehr nur zu beklagen, sondern etwas zu tun, damit mehr Fachkräfte gewonnen und gehalten werden können. Die Voraussetzung dafür sind bessere Arbeitsbedingungen.“ Die PPP-RL müsse zu einer bedarfsgerechten Personalbemessung weiterentwickelt werden, die verbindlich umgesetzt und deren Unterschreitung wirksam sanktioniert wird. „Angesichts der fortgesetzten Verweigerung von Kliniken und Krankenkassen im G-BA ist der Gesetzgeber gefordert, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.“


Quelle: Pressemitteilung von ver.di vom 24.06.2025