ver.di fordert mindesntens zwei Jahre für Pflegefachassistenzausbildung
Mit dem Pflegefachassistenzgesetz soll ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegeassistenz als Heilberuf geschaffen werden. Aus Sicht von ver.di ist dies sinnvoll, um den derzeitigen „Flickenteppich“ an landesrechtlichen Regelungen abzulösen. Die großen und weiter steigenden Anforderungen in der pflegerischen Versorgung erfordern jedoch eine hohe Fachlichkeit. Grundsätzlich spricht sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) daher gegen Ausbildungsberufe unterhalb des Niveaus einer dreijährigen Fachausbildung aus. Wenn eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung etabliert werden soll, muss diese gut gestaltet sein.
Wer dabei unterstützt, Menschen zu pflegen, übernimmt eine verantwortungsvolle und fordernde Aufgabe. Eine Ausbildung von zwei Jahren ist dafür das Mindeste. Eine 18-monatige Ausbildung, wie bisher vorgesehen, reicht dafür nicht. Es braucht eine fachlich fundierte Ausbildung mit anschließenden Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Kürzere als zweijährige Ausbildungen gibt es im Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und unter den Gesundheitsfachberufen (Heilberufen) bisher nicht.
Für eine zumindest 24-monatige Ausbildung spricht auch, dass die Pflegefachassistenzausbildung generalistisch ausgerichtet sein und zur Pflege und Betreuung aller Altersstufen qualifizieren soll. Ein Schwerpunkt sollte dabei auf die ambulante und stationäre Langzeitpflege gelegt werden. Fach- und Hilfstätigkeiten sind sinnvoll voneinander abzugrenzen. Für eine patient*innen- bzw. bewohner*innenorientierte Pflege ist eine Bezugspflege zu ermöglichen. Dies setzt eine enge, teamorientierte Zusammenarbeit von Pflegefach- und Pflegeassistenzpersonen voraus. Keinesfalls darf es in der weiteren Umsetzung zu einer Abwertung pflegerischer Tätigkeit kommen. Betroffen davon wären vor allem Frauen, da ihr Anteil unter den Pflegekräften weiterhin überwiegt.
Die Weiterqualifikation zur Pflegefachperson muss systematisch gefördert werden. Wichtig ist, dass hierfür die Schnittstelle zur Arbeitsmarkt- und Berufsförderung im Prozess mitgedacht wird und entsprechende gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden. Eine hohe Durchlässigkeit zwischen den Pflegeberufen ist unbedingt zu gewährleisten. Eine abgeschlossene Pflegefachassistenzausbildung ist im vollen Umfang ihrer Dauer auf die Fachausbildung anzurechnen. Zudem sind die Ausbildungen so zu gestalten, dass der Einstieg in die Fachausbildung nahtlos möglich ist. Um für die Absolvent*innen weitere berufliche Perspektiven zu eröffnen, muss in Zusammenhang mit der Pflegeassistenzausbildung die Möglichkeit bestehen, einen allgemeinbildenden (mittleren) Schulabschluss zu erwerben, sofern dieser noch nicht gegeben ist.
Für eine qualitativ hochwertige Ausbildung sind die Standards im Pflegefachassistenzgesetz weiter zu erhöhen. Schutzrechte für die Auszubildenden ließen sich am besten durch eine Regelung nach BBiG gewährleisten, da hiermit auch Mindeststandards an die Qualität der betrieblichen Ausbildung verbunden sind. Zumindest muss das Ausbildungsverhältnis konsequent arbeitsrechtlich im Betrieb verankert sein, damit Auszubildende über ihre Interessenvertretungen Einfluss auf ihre Ausbildungsbedingungen nehmen können. Ausdrücklich begrüßt ver.di, dass der Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung und die Schulgeldfreiheit verankert werden sollen.
Auszubildende sind zu unterstützen und individuell zu fördern. Notwendig dafür ist insbesondere ein Mindestumfang geplanter und strukturierter Praxisanleitung von 30 Prozent, zudem ist die situative Anleitung in alltäglichen Lernsituationen durch ständige Anwesenheit qualifizierten Fachpersonals sicherzustellen. Wird der Mindestumfang nicht eingehalten, braucht es Konsequenzen – die Ausbildungsbetriebe müssen in diesem Fall sanktioniert werden. In diesem Sinne ist auch das Pflegeberufegesetz nachzubessern. Damit wäre zugleich ein wichtiger Beitrag geleistet, um die Attraktivität der Pflegeausbildung zu verbessern.
Zur Finanzierung der Ausbildung ist es grundsätzlich folgerichtig, dass der praktische Teil der Pflegefachassistenzausbildung in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert wird. Der schulische Anteil der Ausbildungskosten sollte jedoch durch die Länder getragen werden. Die Kostenverteilung zur Finanzierung der praktischen Ausbildungskosten ist zu überprüfen, da der weitaus größte Teil der Absolvent*innen einer Pflegefachassistenzausbildung in die stationäre und ambulante Langzeitpflege einmünden dürfte. Dringend erforderlich ist eine Lösung, damit pflegebedürftige Menschen in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen künftig nicht mehr über Eigenanteile Ausbildungskosten tragen müssen. Positiv ist, dass über das Umlageverfahren Nachteile im Wettbewerb zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Einrichtungen vermieden werden sollen und die Kosten der Ausbildungsvergütung ohne Anrechnung eines Wertschöpfungsanteils finanziert werden. Die muss entsprechend auch für die berufliche Ausbildung nach Pflegeberufegesetz geregelt werden. Die Ausbildung muss im Vordergrund stehen.
Das Ziel einer sachgerechten Zuordnung der Berufsabschlüsse in der Pflege zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) muss parallel zur Regelung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung weiterverfolgt werden. Um die internationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse sicherzustellen, müssen die Berufsabschlüsse nach Pflegeberufegesetz dem DQR-Niveau 5, die Fachweiterbildungen dem Niveau 6 zugeordnet werden. Eine bundesweit einheitliche Pflegeassistenzausbildung, die zur eigenständigen beruflichen Handlungsfähigkeit befähigt, muss dem Niveau 4 entsprechen.
Quelle: Pressemitteilung von ver.di vom 08.07.2025




